Der Kanton Graubünden bereitet sich auf Personalengpässe an den Spitälern vor. Die Regierung mobilisiert sämtliche Einwohnerinnen und Einwohner mit Pflegeausbildung. Wer über einen Abschluss als Pflegefachperson hat, aber derzeit nicht im erlernten Beruf arbeitet, ist verpflichtet, sich online zu registrieren. Ausgenommen sind Personen, die einer Risikogruppe angehören.
«Es ist davon auszugehen, dass die starke Zunahme der Coronafälle die medizinische Versorgung, beziehungsweise die personellen Ressourcen in den Pflegeberufen, an ihre Grenzen bringen wird», so die Begründung der Bündner Regierung. Es werde «unvermeidlich sein, dass Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen personelle Engpässe bewältigen werden müssen». Personen mit den folgenden Ausbildungen – die aber nicht in diesem Beruf arbeiten – müssen sich melden, um im Notfall für einen Einsatz aufgeboten werden zu können:
- Fachfrau/Fachmann Gesundheit (EFZ)
- Fähigkeitsausweis in praktischer Krankenpflege des SRK
- Pflegefachfrau DNI / Pflegefachmann DNI
- Dipl. Krankenschwester/-pfleger AKP/GKP/KWS/PsyKP
- Krankenschwester/-pfleger für Gesundheits- und Krankenpflege DNII
- Diplomierte Pflegefachfrau / diplomierter Pflegefachmann HF
- PHD Nursing Science
- Master of Science in Nursing (MSN)
- Master of Science in Pflege (MScN) FH
- Pflegefachfrau / Pflegefachmann FH (Bachelor of Science in Nursing [BScN])
Der Kanton stützt sich beim Aufruf auf das Gesundheitsgesetz. Dieses sieht vor, dass der Kanton Betriebe des Gesundheitswesens sowie Gesundheitsfachpersonen verpflichten kann, um bei der Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten zu helfen. (lha)
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