Änderung des Asylgesetztes
Bundesrat will Kompetenzen in Asylzentren präziser regeln

Immer wieder kam es in Asylzentren in der Schweiz zu gewalttätigen Übergriffen der Sicherheitsleute auf Asylsuchende. Nun will der Bund den Betrieb sicherer machen.
Publiziert: 25.01.2023 um 18:12 Uhr
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Der Bund plant Massnahmen auf Gesetzesstufe, um den Betrieb in den Bundesasylzentren sicherer zu machen.
Foto: Keystone

Der Bund plant Massnahmen auf Gesetzesstufe, um den Betrieb in den Bundesasylzentren sicherer zu machen. Alt Bundesrichter Niklaus Oberholzer (70) hatte im Herbst 2021 empfohlen, präziser zu regeln, wer auf welcher Grundlage disziplinarische Massnahmen anwenden darf.

Dieser Forderung will der Bundesrat nun mit einer Änderung des Asylgesetzes nachkommen, wie er am Mittwoch zur Eröffnung der Vernehmlassung mitteilte. Unter anderem soll neu explizit geregelt werden, in welchen Bereichen das Staatssekretariat für Migration (SEM) zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung polizeilichen Zwang anwenden oder polizeiliche Massnahmen ergreifen kann und wie die Kompetenzen im Sicherheitsbereich auf Sicherheitsdienstleister übertragen werden können.

Zudem soll das Disziplinarwesen auf Gesetzesstufe geregelt werden. Schliesslich soll die Möglichkeit der vorübergehenden Festhaltung einer Person während maximal zwei Stunden zur Abwehr einer ernsten und unmittelbaren Gefahr neu im Gesetz geregelt werden. Der Bundesrat spricht von «transparenten und umfassenden Regelungen». Die Vernehmlassung zu den entsprechenden Änderungen dauert bis zum 3. Mai 2023.

Sicherheitsrelevante Vorfälle rückläufig

Die Vorwürfe, die Anfang Mai 2021 über die Medien publik wurden, waren happig: In den Bundesasylzentren sollen private Sicherheitsleute immer wieder Gewalt gegenüber Asylsuchenden angewendet haben. Die Rede war von Provokationen und Schlägen. Dabei sollen Asylsuchende auch verletzt worden sein.

Das SEM leitete daraufhin eine externe Untersuchung an. 14 Sicherheitsleute wurden suspendiert. Alt Bundesrichter Oberholzer kam in seinem Bericht dann zum Schluss, dass in den Bundesasylzentren zwar nicht systematisch Gewalt angewendet werde. Er empfahl trotzdem mehrere Massnahmen. Einige davon konnte das SEM auf Ebene des Betriebs oder mit Verordnungsänderungen bereits umsetzen.

Offenbar wirken die Massnahmen: Im vergangenen Jahr ist in den Asylzentren des Bundes die Zahl von Aggressionen, Drohungen, Belästigungen und weiteren Vorfällen gesunken. Zwar nahm die absolute Zahl im vergangenen Jahr zu – im Vergleich zu den Übernachtungen ging sie jedoch um fast die Hälfte zurück. Das SEM bestätigte am Mittwoch einen entsprechenden Bericht der Tamedia-Titel. (SDA)

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