Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat – wie die anderen Schengen-Staaten – die Liste der Corona-Risikoländer aktualisiert. Ab dem kommenden Montag, 27. September, finden sich darauf neu: Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Brunei, Japan und Serbien. Uruguay wurde von der Liste gestrichen.
Das heisst: Ungeimpfte Touristen aus diesen sechs Staaten dürfen ab dem kommenden Montag nicht mehr in die Schweiz einreisen. Ausser, sie können eine «äusserste Notwendigkeit» geltend machen. Darunter fallen gemäss SEM Todesfälle von Verwandten, gerichtliche Vorladungen oder dringende Behördengänge.
Geimpfte sind nicht betroffen
Für jene, die geimpft sind, ändert sich nichts. Sie können mit Visum ganz normal einreisen. Allerdings müssen sie mit einem der anerkannten Impfstoffe geimpft sein. Ebenfalls nichts zu befürchten haben Albaner und Serben, die eine Aufenthaltsgenehmigung in der Schweiz haben. Sie dürfen weiterhin einreisen, auch wenn sie nicht geimpft sind.
Erst kürzlich hatte die Schweiz auch die Schraube für Kosovaren und Mazedonier angezogen. Diesen ist die Einreise ebenfalls nur dann gestattet, wenn sie geimpft sind.
Der Grund für die Verschärfung liegt in der angespannten epidemiologischen Lage in diesen Ländern. Serbien etwa verzeichnet in der letzten Zeit täglich über 6500 Neuinfektionen – bei knapp sieben Millionen Einwohnern ein sehr hoher Wert. So dramatisch ist die Lage in Albanien nicht, aber auch dort wütet die vierte Corona-Welle.
Einfacher an ein Zertifikat
Erleichterungen soll es für Touristen aus anderen Ländern geben. Konkret will der Bundesrat es ihnen einfacher machen, ein Schweizer Covid-Zertifikat zu bekommen. Er will dazu eine zentrale elektronische Anmeldestelle für Touristen aufbauen. Diese soll es den im Ausland geimpften oder genesenen Personen ermöglichen, die für die Zertifikatsausstellung notwendigen Informationen und Unterlagen hochzuladen.
Die Anmeldestelle wird voraussichtlich ab dem 11. Oktober 2021 zur Verfügung stehen. Der Bundesrat will ausserdem die Übergangsfrist verlängern, während der Personen aus dem Ausland auch mit dem gelben WHO-Impfbüchlein oder einem ausländischen Impfnachweis Zugang zum Beispiel zu Restaurants erhalten. Erst am 24. Oktober ist ein Schweizer Zertifikat Pflicht. So haben alle in die Schweiz Einreisenden genügend Zeit, den Schweizer Corona-Pass zu organisieren. (sf)