Ab 4. Oktober
Zertifikatspflicht in Zürcher Spitälern und Heimen

In den Spitälern und in Alters- und Pflegeheimen gilt künftig die Zertifikatspflicht. Der Zürcher Regierungsrat will Patientinnen und Patienten und Bewohner so besser vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus schützen.
Publiziert: 24.09.2021 um 12:24 Uhr
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Aktualisiert: 24.09.2021 um 16:39 Uhr
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In den Spitälern und in Alters- und Pflegeheimen gilt ab dem 4. Oktober die Zertifikatspflicht.
Foto: Keystone

Wie sich die Corona-Pandemie in den kommenden Wintermonaten entwickelt, ist noch offen. Für den Zürcher Regierungsrat ist aber klar, dass ein erneutes Besuchsverbot nicht mehr in Frage kommt. Für Patientinnen und Patienten in Spitälern sowie für Bewohnende von Heimen sei der soziale Austausch bei Besuchen sehr wichtig.

Um die besonders gefährdeten Personen in den Gesundheitsinstitutionen vor einer Infektion zu schützen, führt er per 4. Oktober die Zertifikatspflicht für Besucherinnen und Besucher sowie die Zertifikats- oder Testpflicht für Mitarbeitende ein. Dies teilte er am Freitag mit.

Zwei Tests pro Woche

Angestellte in Gesundheitsinstitutionen müssen neu also entweder über ein gültiges Zertifikat oder ein gültiges negatives Testergebnis verfügen. Die Tests müssen zudem neu zwei Mal pro Woche durchgeführt werden. Seit April war der Test nur einmal pro Woche Pflicht. Die Spitex war zudem bisher von der Pflicht ausgenommen.

Die Institutionen können ihren Angestellten entweder Einzeltests anbieten oder an den Pool-Tests von «Together we test» teilnehmen. Die neuen Regeln gelten vorerst bis zum 24. Januar 2022. (SDA)

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