Ab 2027 nur noch digital
Bundesrat zieht alten UKW-Radios den Stecker

Der Bundesrat hat die UKW-Funkkonzessionen für die Radiobranche ein letztes Mal bis Ende 2026 verlängert. Danach können Radioprogramme nicht mehr über UKW, sondern nur noch digital verbreitet werden. Ursprünglich sollte UKW bis Ende 2024 abgeschaltet werden.
Publiziert: 25.10.2023 um 11:29 Uhr
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Aktualisiert: 25.10.2023 um 11:39 Uhr
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Medienminister Albert Rösti und der Bundesrat haben das Aus für die UKW-Technologie aber nochmals um einige Jahre verzögert.
Foto: keystone-sda.ch

Mit der letztmaligen Verlängerung erhalte die Radiobranche die gewünschte Flexibilität, um den Migrationsprozess vom analogen zum digitalen Radio erfolgreich abzuschliessen, wie das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) am Mittwoch mitteilte.

Mit einer Anpassung der Verordnung über die Nutzung des Funkfrequenzspektrums (VNF) ermöglicht der Bundesrat, dass die bestehenden UKW-Funkkonzessionen über ihr bisheriges Ablaufdatum hinaus bis Ende 2026 gültig bleiben, wie es weiter heisst.

Die Radioveranstalter können die analoge Radioverbreitung auch früher einstellen. Seit über zehn Jahren bereiten sich Radiobranche und Bakom darauf vor, dass UKW in der Schweiz endgültig abgeschaltet wird. Bereits seit 2020 besteht keine Verpflichtung mehr, Radioprogramme via UKW zu verbreiten.

Schawinski wehrte sich mit Petition

Die Radionutzung findet denn auch bereits heute überwiegend digital (DAB+ und Internet) statt. Im Frühjahr 2023 betrug der Anteil der digitalen Radionutzung 81 Prozent. Die UKW-Nutzung hat sich auf 19 Prozent reduziert. Zu Hause und bei der Arbeit erfolgt mehr als 80 Prozent der Nutzung über digitale Kanäle, im Auto beträgt der Anteil zwei Drittel. Nur noch 8 Prozent des Publikums hört Radio ausschliesslich über UKW.

Gegen die geplante Einstellung der UKW-Radiosender in der Schweiz hatte der Radiounternehmer und Moderator Roger Schawinski im Juli 2021 eine Petition mit über 60'000 Unterschriften eingereicht. Die Petition verlangte, die geplante Einstellung aller UKW-Sender rückgängig zu machen. Ein vorzeitiges Abstellen aller UKW-Sender verletze die im Radio- und Fernsehgesetz garantierte Empfangsfreiheit, teilte Schawinski damals mit. (SDA) 

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