Wie rettet man eine Grossbank? Diese Frage überfordert selbst die besten Finanzspezialistinnen und Juristen in der Bundesverwaltung. Innert weniger Tage musste der Bundesrat Mitte März entscheiden, wie man verhindern kann, dass die Bank den ganzen Finanzplatz und mit ihm die Schweizer Wirtschaft in den Abgrund reisst.
Dafür brauchte der Bund Hilfe. Wie aus einem Eintrag auf der öffentlichen Beschaffungsplattform des Bundes hervorgeht, hat das Finanzdepartement unter der Leitung von Bundesrätin Karin Keller-Sutter (59) für die CS-Rettung externe Juristen mit ins Boot geholt.
Hilfe bei Milliarden-Garantien
Die grosse Anwaltskanzlei Niederer Kraft Frey AG mit Sitz an der Zürcher Bahnhofstrasse berät den Bund bei Fragen rund um die Fusion der beiden Grossbanken CS und UBS. Über zehn Millionen Franken lässt sich der Bundesrat die Anwälte kosten. Knapp zwei Millionen sind fix. Weitere 8,3 Millionen sind sogenannte Optionen – das heisst, der Bund kann für diesen Betrag sich weiter beraten lassen, muss aber nicht. Je nach Bedarf.
Hilfe braucht der Bund gemäss dem Zuschlag vor allem im Hinblick auf die 109-Milliarden-Garantien, die der Bundesrat der Schweizerischen Nationalbank beziehungsweise der UBS gesprochen hat. Der Nationalrat hat zwar seine Zustimmung zum CS-UBS-Deal verweigert. Doch da der Bundesrat gestützt auf Notrecht die Garantien sprach und die Finanzdelegation des Parlaments sie bereits absegnete, bleiben sie bestehen.
Wut und Resignation im Parlament wegen CS-Rettung
Nicht die einzigen externen Berater
Da die Fusion sehr rasch umgesetzt werden solle, müsse auch die Garantie zur Verlustabsicherung sofort vorbereitet werden, begründet die Eidgenössische Finanzverwaltung den Unterstützungsbedarf. Die Zürcher Anwaltskanzlei sei international gut vernetzt und habe einschlägige Erfahrungen im Bereich Garantien, heisst es in der Begründung weiter. Zudem habe die Firma in der Offerte «eine klare und überzeugende Vorgehensstrategie» nachweisen können.
Die Anwälte von Niederer Kraft Frey sind nicht die einzigen externen Berater, die der Bund zu Rate zieht. Auch ein «kleines Experten-Team» der Strategieberatungsfirma Oliver Wyman stand dem Finanzdepartement zur Seite, wie dieses auf Anfrage mitteilt.
Der Bundesrat hatte dem Parlament wegen der Anwaltskosten und weiterer Ausgaben im Zusammenhang mit der CS-Rettung für 2023 einen Nachtragskredit in der Höhe von 5 Millionen Franken beantragt. Doch wegen des Neins des Nationalrats bekommt der Bund dieses Geld jetzt nicht. «Es wird nun geprüft, was dies für die weiteren Arbeiten bedeutet», teilt das Finanzdepartement auf Blick-Anfrage mit. Keller-Sutters Departement bleibt wohl nichts anderes übrig, als an einem andern Ort zu sparen, um sich die teuren Zürcher Anwälte leisten zu können.