Nach Heidi Klums Zürich-Besuch
Zwischen Starbeizer und Taxi-Unternehmen kommt es zum Eklat

Zwischen Bauschänzli und Wollishofen herrscht in diesen Stunden raue See. Starbeizer Michel Péclard soll Heidi Klum und die Kaulitz-Brüder illegal über den See geschippert haben. Den Anschwärzer will er bereits ausgemacht haben – ein Taxi-Unternehmen.
Publiziert: 12.09.2024 um 15:45 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2024 um 17:41 Uhr
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Am 1. September feierte Heidi Klum gemeinsam mit ihren Gatten Tom Kaulitz, dessen Bruder Bill und ...
Foto: Instagram

Am 1. September feierte Heidi Klum (51) gemeinsam mit Tom und Bill Kaulitz den 35. Geburtstag des Tokio-Hotel-Duos. Da das Geschwisterpaar am Vorabend noch einen Auftritt in Arbon TG hatte, entschied man sich, die Sause in der Zürcher Beiz Fischers Fritz abzuhalten, die von Michel Péclard (55) geführt wird. Der Star-Gastronom tischte den Super-Promis nicht nur reichlich auf – er gab den Auftrag, Klum und die Kaulitz-Zwillinge auf seine Kosten zu transportieren. «Das war ein privater Gefallen meinerseits, sonst biete ich keinen Taxiservice an; wenn ich ab und zu Freunde abhole, logisch, dann gratis», sagt Péclard gegenüber Blick.

Zehn Tage lang konnte Péclard in den schönen Erinnerungen schwelgen. Doch am Mittwoch überschlugen sich die Ereignisse. Péclard meldete sich wutentbrannt bei Blick – er sei bei der Zürcher Seepolizei angezeigt worden. Der Grund: Der Beizer habe bei seinem See-Taxi-Service für die Klum-Kaulitzes einen gewerbemässigen Transport durchgeführt, dahinter hätte ein wirtschaftlicher Gedanke seitens Péclard bestanden. Und das dürfen nur Bootsführer mit entsprechender Taxi-Bewilligung. Den Denunzianten will Peclard bereits ausgemacht haben: Walter F.*, der Geschäftsführer eines Unternehmens, das Taxifahrten auf dem Zürichsee anbietet.

Der grosse Knall

Der Starbeizer vermutet Neid als Motiv. Péclard schiesst zurück – und schreibt Taxi-Unternehmer Walter F. ein wutentbranntes Mail. Er sei «vermutlich neidisch, dass man Sie mit Ihrer Taxi-Bewilligung nicht anfragt». Péclard habe von dessen schlechtem Ruf gehört, «Concierges, Gastronomen, Schiffsvermieter berichten leider, leider wenig Gutes. Manche erzählen mir sogar, dass sie selbst der Seepolizei mit ihrem Generve auf den Sack gingen.» Er selbst schwärze niemanden an – aber: «Die Meldungen zu Ihrer Person könnten vermuten lassen, dass Sie richtiggehend meldegeil sind. Sind sie etwa ein Denunziant? Möglicherweise gar ein wachsamer Volksgenosse? Vielleicht macht man das auf dem Wannsee so.» Des Weiteren habe er ein Hausverbot für den Geschäftsführer in all seinen Betrieben veranlasst. Péclard schliesst mit einem Knall: «Bis morgen 9.00 Uhr ruckzuck, zackzack Anzeige zurückziehen, sonst werde ich eine Pressemitteilung rauslassen.»

Es folgt ein folgenschweres Telefonat, und danach geigte Péclard dem Taxi-Unternehmer seine Meinung auch noch auf den Anrufbeantworter. Jetzt platzt Walter F. der Kragen – er zeigt Péclard bei der Polizei an: «Die auf unserem Anrufbeantworter gut dokumentierten Hasstiraden, Beleidigungen und Ultimaten fassen wir als Beschimpfung (Art. 177 StGB), Drohung (Art. 180 StGB) und Nötigung (Art. 181 StGB) auf. Ich habe unseren Anwalt angewiesen, bei der Staatsanwaltschaft Zürich eine entsprechende Strafanzeige einzureichen.»

Handelt es sich um eine Selbstanzeige?

Die beiden Kontrahenten liefern sich einen Schlagabtausch per Mail. Darin streitet F. ab, die ursprüngliche Anzeige bei der Seepolizei eingereicht zu haben, es handle sich aber wohl tatsächlich um eine verbotene gewerbliche Personenbeförderung: «Dies aber ist ein Offizialdelikt. Die Polizei ist bei Kenntnis entsprechender Verstösse verpflichtet, selbst zu ermitteln. Der vom PBG vorgesehene Strafrahmen beträgt bis zu 100'000 Franken pro Fall.» Péclard habe durch seine Pressedarstellung also quasi eine Art Selbstanzeige verursacht.

Ausserdem stünden weitere Straftatbestände im Raum, «unter anderem üble Nachrede (Art. 173 StGB), Verleumdung (Art 174 StGB) sowie strafrechtliche Verstösse gegen das UWG». Und weiter: «Auch die Weiterverbreitung Ihrer E-Mail würde gemäss Art 173 beziehungsweise Art 174 StGB in diesem Sinne zu ahnden sein.» Schliesslich käme aufgrund des Verteilerkreises der E-Mail – darunter diverse von Péclards Betrieben und Schifffahrtsgesellschaften – «als weiterer Tatbestand eine Geschäftsschädigung in Betracht». Man würde diese «im Rahmen einer privatrechtlichen Schadensersatzklage adressieren».

Der Showdown

Fünf Stunden nach Eingang dieser Mails, am 11. September nach 15 Uhr, antwortet Péclard dem Taxi-Unternehmer. Darin schlägt der Gastronom vor: «Dann melden wir uns doch beide zusammen bei der Wasserschutzpolizei und fragen, ob das stimmt. Die kann ja dann gleich klären, ob Ihr Anwalt oder Sie Anzeige erstatteten. Wenn Sie reinen Gewissens sind und sich sicher sind, dass Sie nicht dahinterstecken, dann sollte das ja kein Problem für Sie sein.» Der Unternehmer solle so viel klagen, wie er wolle: «Die übermässige Inanspruchnahme der Justiz ist sicher nicht unproblematisch. Aber nur zu.» Péclard wolle sich zudem nicht weiter drangsalieren lassen. «Sie lassen mir keine andere Möglichkeit, als mich zu wehren.»

Blick konfrontierte das Taxi-Unternehmen am Donnerstagmorgen mit den Vorwürfen seitens Péclard sowie den angeblichen Anzeigen. Es weise sämtliche Unterstellungen zurück, betrachte diese als unwahr und zudem als üble Nachrede. Judith Hödl, Chefin des Mediendiensts der Stadtpolizei Zürich, erklärt lediglich: «Wir können bestätigen, dass wir betreffend des Transports eine Anzeige erhalten haben. Die Stadtpolizei Zürich prüft nun den Sachverhalt und rapportiert an die zuständige Behörde, die danach die rechtliche Würdigung vornehmen und über allfällige Sanktionen entscheiden muss.»

* Name geändert

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