Rückschlag für Royal
Prinz Harry darf Medienmogul nicht anklagen

Neue Runde im Kampf gegen den Medienkonzern News Group Newspapers: Prinz Harry muss eine Niederlage hinnehmen. Seine Klage darf nicht auf Rupert Murdoch ausgeweitet werden. Er darf jedoch weitere Vorwürfe mit aufnehmen.
Publiziert: 21.05.2024 um 21:19 Uhr
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Aktualisiert: 21.05.2024 um 21:35 Uhr
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Prinz Harry geht wegen angeblich unrechtmässigen Methoden zur Informationsbeschaffung gegen die britische Boulevardpresse vor.
Foto: keystone-sda.ch
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SpotOnDie People-Agentur

In der Klage gegen die News Group Newspapers (NGN) muss Prinz Harry (39) einen Rückschlag hinnehmen. Er kann die Klage nicht auf Vorwürfe gegen den damaligen Verlagschef Rupert Murdoch (93) ausweiten, wie der Londoner High Court am Dienstag (21. Mai) laut BBC entschieden hat. Der Richter erklärte, dass die Behauptungen über Murdochs angebliches Wissen über unrechtmässige Aktivitäten bei der NGN «nichts Wesentliches» zu dem Fall beitragen würden.

In dem Fall geht es um angeblich rechtswidrige Methoden zur Informationsbeschaffung durch Journalisten und Privatdetektive bei NGN, dem Herausgeber der Zeitung «The Sun» und des eingestellten Boulevardblatts «News of the World». NGN bestreitet die Vorwürfe, die von Prinz Harry und anderen Personen aufgestellt wurden. Ein Sprecher des Verlags erklärte, dass das Gericht nun die Position des Unternehmens «gründlich bestätigt» habe, indem es die Erlaubnis verweigerte, «grosse und bedeutende» Änderungen in den Fall einzubringen. Anfang des Jahres hatten Anwälte, die die Kläger vertreten, behauptet, dass Murdoch bereits 2004 von unrechtmässigen Aktivitäten gewusst habe, jedoch «ein Auge zugedrückt» habe.

Privatdetektive auf Meghan angesetzt?

Prinz Harry wird zudem in der aktuellen Gerichtsentscheidung nicht gestattet, den Zeitrahmen der Klage auf die Jahre 1994 und 1995 zu verschieben, um Vorwürfe einzubeziehen, die seine verstorbene Mutter, Prinzessin Diana (1961-1997), betreffen. Auch kann er keine neuen Anschuldigungen hinzufügen, wonach die «Sun» 2016 Privatdetektive engagiert haben soll, um seine damalige Partnerin und jetzige Ehefrau Herzogin Meghan (42) zu überwachen. Er darf jedoch den Vorwurf mit aufnehmen, die Zeitungen hätten seine Festnetztelefone abgehört, sowie weitere Anschuldigungen gegen Journalisten und Privatdetektive erheben. In einem Statement heisst es trotz der abgewiesenen Forderungen: «Die Kläger sind erfreut, dass das Gericht ihnen heute die Erlaubnis erteilt hat, ihren Fall in Bezug auf eine Reihe wichtiger Punkte zu ändern, die NGN vehement ablehnt.» Der Prozess wird voraussichtlich im Januar nächsten Jahres beginnen.

Die «News of the World» wurde 2011 nach Vorwürfen des Telefon-Hackings eingestellt. NGN konnte seitdem mehrere Klagen beilegen. Schauspieler Hugh Grant (63) hatte sich im April aussergerichtlich mit dem Verlag geeinigt. Auch hier ging es um die Verletzung seiner Privatsphäre. Grant warf NGN vor, Journalisten hätten Privatdetektive eingesetzt, um sein Telefon abzuhören und in sein Haus einzubrechen. NGN hatte die Anschuldigungen zurückgewiesen. Die Bedingungen des Vergleichs wurden nicht bekannt gegeben.

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