Grosser Erfolg zahlreicher Stars vor einem britischen Gericht. Wie englische Medien übereinstimmend berichten, wurde eine Klage von insgesamt sieben Prominenten zugelassen. Der Herausgeber der Tageszeitung «Daily Mail» beantragte zuvor die Abweisung des Antrags vor dem High Court. Zu den Stars zählen neben Prinz Harry (39) und Elton John (76) unter anderem auch die Schauspielerinnen Liz Hurley (58) und Sadie Frost (58).
Im Kern geht es bei der Klage um den Vorwurf, dass die Associated Newspapers Limited (ANL) verbotene Praktiken zur Informationsbeschaffung angewandt haben soll. Unter anderem werfen die Promis den Verlegern das Abhören von Telefongesprächen, das Platzieren von Abhörgeräten in Autos, das Bestechen von Polizeibeamten und die Beauftragung von Privatdetektiven vor, die in die jeweilige Privatsphäre der Kläger eingedrungen seien.
Es liegt keine Verjährung vor
Der Verlag weist die Vorwürfe «entschieden» zurück. Es handele sich um «absurde Verleumdungen». Bei einer Anhörung im März erklärten ausserdem die Anwälte der ANL, dass die Klage abgewiesen werden müsse, da sie «viel zu spät» eingereicht worden sei. Der vorsitzende Richter entschied nun aber, das Verfahren zuzulassen. In seinem Urteil sah er eine «reale Chance», dass ANL «relevante Fakten» verschwiegen habe, die es den Promis ermöglicht hätten, bereits zu einem früheren Zeitpunkt Klage einzureichen.
Die – falls die Behauptungen von Prinz Harry und Co. zutreffen – rechtswidrigen Handlungen seien bewusst verschwiegen worden. Der Schauspieler Hugh Grant (63) sprach als Vorstandsmitglied der Pressereform-Kampagnengruppe Hacked Off gegenüber Sky News von einem «bedeutenden Schlag gegen die ‹Daily Mail›». Es sei eine grossartige Nachricht für alle, die wollen, dass «die Wahrheit über die Vorwürfe illegaler Pressepraktiken ans Licht kommt».
Prinz Harry und Elton John bei erster Anhörung im März anwesend
In der Anhörung im März, bei der auch Prinz Harry und Elton John zeitweise im Gerichtssaal anwesend waren, sprachen ihre Anwälte von «höchst erschütterndem» Beweismaterial. Daraus gehe hervor, dass ihre Mandanten Opfer «abscheulicher krimineller Aktivitäten» und «grober Verletzungen der Privatsphäre» geworden seien. (spot on)