Klage gegen britische Zeitung
Gericht gibt Herzogin Meghan bei Klage Recht

Herzogin Meghan ging gerichtlich gegen eine britische Sonntagszeitung vor. Nun gab ein Gericht ihr recht. Noch sind aber nicht alle Punkte geklärt.
Publiziert: 11.02.2021 um 18:27 Uhr
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Aktualisiert: 16.02.2021 um 12:14 Uhr
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Herzogin Meghan kann sich freuen: Sie erzielte vor Gericht einen Teilerfolg.
Foto: keystone-sda.ch

Herzogin Meghan (39) hat im Rechtsstreit mit dem Verlag der «Mail on Sunday» einen bedeutenden Teilerfolg errungen. Ein Gericht in London gab dem Antrag der 39-Jährigen auf eine Abkürzung des Verfahrens am Donnerstag statt.

Zudem folgte der Richter der Auffassung von Meghans Anwälten, wonach sie durch die teilweise Veröffentlichung eines Briefs an ihren Vater in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt wurde. «Die Klägerin hatte die nachvollziehbare Erwartung, dass die Inhalte des Briefes privat bleiben würden», hiess es in der Entscheidung des Gerichts am Donnerstag. Die Zeitung habe dies verhindert.

Urheberrechtsverletzung noch zu klären

Noch nicht endgültig entschieden hat das Gericht die Frage, inwieweit auch Meghans Urheberrechte durch die Veröffentlichung des Briefs beeinträchtigt wurden. Zwar sah der Richter eine Rechtsverletzung als gegeben an, geklärt werden müsse aber noch, ob Meghan alleinige Urheberin des Briefs war. Das Schreiben war von der Presseabteilung des Palasts redigiert worden. (SDA)

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Seit Juni 2016 ist Herzogin Meghan offiziell mit Prinz Harry liiert.
Foto: AFP
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