Endlich Eltern mit 54 Jahren
Leihmutter rettet Millionenerbe von deutschem Hochadel

Die deutschen Adligen Gustav Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg und seine Ehefrau Prinzessin Carina sind mit 54 Jahren Eltern eines Sohnes geworden. Damit ist das Erbe des ehemaligen Hochadelsgeschlechts gesichert.
Publiziert: 01.06.2023 um 19:49 Uhr
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Aktualisiert: 06.06.2023 um 22:07 Uhr
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Prinz Gustav zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg und seine Frau Carina sind im stolzen Alter von 54 Jahren zum ersten Mal Eltern geworden – durch eine Leihmutter in den USA.
Foto: Keystone

Der kleine Gustav Albrecht kam am vergangenen Freitag in den USA durch eine Leihmutter zur Welt, teilte ein Sprecher von Gustav Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg und Prinzessin Carina (beide 54) am Donnerstag mit. Der adlige Spross ist das erste Kind des deutschen Paars und der Grossneffe der dänischen Königin Margrethe II. (83). Das dänische Königshaus liess den auch verlauten, dass «alle wohlauf» seinen und das Paar zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg bei der Geburt in Amerika dabei gewesen sei.

Mit Baby Gustav ist auch das Weiterbestehen der Familienlinie zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg gesichert. In den 19 Jahren ihrer Beziehung war es Prinz Gustav und Prinzessin Carina nicht vergönnt, selbst Nachwuchs zu bekommen. Hätte das Paar nicht auf die Leihmutterschaft zurückgegriffen, wäre die Linie ausgestorben und somit das Vermögen des deutschen Adelshauses an einen anderen Zweig der Familie übergegangen.

500-Millionen-Erbe gerettet

Bis 2022 mussten Gustav und Carina zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg warten, bis sie heiraten konnten. Eine Klausel im Testament des Grossvaters des Prinzen verhinderte zunächst, dass der Adlige eine Bürgerliche ehelichen konnte. Der Cousin Gustavs, Ludwig Ferdinand Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg (81), ging gerichtlich gegen die Liebe seines Verwandten vor, um sich das auf 500 Millionen Euro geschätzte Vermögen zu erstreiten. Vergebens. Das Paar durfte heiraten und das Familienerbe weitergeben.

Mit Söhnchen Gustav ist nun gesichert, dass die Millionen in der Familie bleiben. Das Ehepaar zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg musste für ihren Sohn sogar das deutsche Gesetz umgehen. In Deutschland ist es laut Embryonenschutzgesetz verboten, einer Leihmutter einen Embryo einzusetzen und das Kind von ihr nur austragen zu lassen. (grb)

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