Charlène soll langfristig in der Schweiz leben
Das steckt hinter dem Millionen-Deal mit Albert

Fürstin Charlène soll künftig in der Schweiz leben und nur noch zu Pflichttermin nach Monaco reisen. Doch was steckt wirklich hinter dem neuen Ehe-Vertrag?
Publiziert: 09.05.2022 um 16:42 Uhr
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Aktualisiert: 18.05.2022 um 12:45 Uhr
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Fürstin Charlène soll künftig nicht mit ihrer Familie, bestehend aus Fürst Albert II. und den Zwillingen Gabriella und Jacques, zusammenleben.
Foto: imago/Andreas Beil

Am Freitag berichtete das französische Magazin «Voici» über einen Ehe-Deal zwischen Fürstin Charlène (44) und Fürst Albert II. (64): Während ihre Kinder, die Zwillinge Jacques und Gabriella (7), bei ihrem Vater in Monaco bleiben, solle die Fürstin langfristig nach Genf ziehen.

Dafür kassiere sie jährlich knapp 12,5 Millionen Franken Apanage vom Fürstentum. Apanage ist die Abfindung der nicht regierenden Mitglieder eines Fürstentums, die mit Landbesitz oder Geld vergütet werden.

Künftig habe sich Fürstin Charlène nur noch zu offiziellen Anlässen im monegassischen Fürstenpalast blicken zu lassen. Ihre Kinder sehe sie in den Schulferien. Das hat sie sich laut «Voici» zusichern lassen.

Monte Carlo, MONACO - **FILE PHOTOS** Princess Charlene of Monaco will take a period of rest due to health issues and will not join Monaco National Day on November 19th 2021. Usually she appears on the balcony with her husband Prince Albert of Monaco and their children Jacques en Gabriella. Pictured: Princess Charlene of Monaco BACKGRID USA 17 NOVEMBER 2021 USA: +1 310 798 9111 / usasales@backgrid.com UK: +44 208 344 2007 / uksales@backgrid.com *UK Clients - Pictures Containing Children Please Pixelate Face Prior To Publication*
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Darum wohnt sie in der Schweiz

Genf als neuen Wohnort macht Sinn, auch wenn sich Fürstin Charlène wohl lieber für ihre frühere Heimat Südafrika entschieden hätte. Genf liegt nur eine Flugstunde von Monaco entfernt. So könnten die Kinder ihre Mutti jederzeit besuchen.

Ausserdem bleibe Fürstin Charlène nahe der Luxusklinik Les Alpes oberhalb von Montreux VD. Dort erholte sich die Ex-Schwimmerin angeblich in den vergangenen vier Monaten von ihrer seelischen und körperlichen Erschöpfung.

Ehe-Vertrag unterzeichnet

Eine Scheidung des Fürstenpaares sei hingegen ausgeschlossen. Fürst Albert II. ist gläubiger Katholik, somit würde er gegen das Eheversprechen verstossen. Fürstin Charlène würde ihre Kinder verlieren.

Denn: Sie soll bei der Trauung 2011 einen Ehe-Vertrag unterzeichnet haben, in dem stand, dass ihr Mann im Scheidungsfall das Sorgerecht erhält. Damals gabs Gerüchte, dass die Fürstin nach zehn Jahren neu verhandeln darf. (fmü)

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