Der Prozess um Star-Filmproduzent Harvey Weinstein (70) geht in die heisse Phase. Dem Amerikaner, dem unter anderem Vergewaltigungen und sexuelle Missbräuche vorgeworfen werden, drohen bis zu 140 Jahre im Gefängnis. Das Verfahren findet in New York und Los Angeles statt.
Mit Spannung wird das Urteil im Gerichtsfall erwartet, der wie kein anderer für die «Me too»-Debatte um sexuelle Ausbeutung und Misshandlung von Frauen steht. In den amerikanischen Medien häufen sich nun die Vermutungen, wonach die Anklägerinnen bei den Geschworenen, die dem Richter ihr Urteil bekanntgeben, einen tiefen Eindruck hinterlassen haben sollen.
Handkehrum könnte sich Weinsteins Anwaltsteam mit einer eigenen Zeugin, die gegen die Klägerinnen aussagen sollte, ins Bein geschossen haben. Die Verteidiger beriefen Weinsteins ehemalige Choreografin JoAnn Jansen in den Zeugenstand – eine Freundin des Film-Moguls. Bloss: Bei ihrer Aussage verstrickte sie sich in Lügen.
Jansen behauptete etwa, sie habe eine der Klägerinnen, die Tänzerin Ashley M., noch nie gesehen zu haben. Diese hatte gesagt, 2003 während der Dreharbeiten zu «Dirty Dancing: Havana Nights» von Weinstein sexuell genötigt worden zu sein. Der heute 70-Jährige habe eine Nackt-Massage von ihr verlangt und vor ihr masturbiert.
Fotos mit Jansen
Doch M. erschien darauf mit einer Vielzahl an Indizien für das Vergehen – unter anderem erhält sie bis heute Zahlungen von Weinstein. Vor allem aber konnte sie den Geschworenen Fotos vorlegen, auf denen ihre Zusammenarbeit mit JoAnn Jansen klar zu erkennen ist.
Der Anwalt von M. äusserte sich im Anschluss gegenüber der deutschen Zeitung «Bild»: «Wenn die Verteidigung sagt, dass Ashley nicht vor Ort war, dann lügen sie nicht nur das Gericht, sondern auch die Geschworenen an». Sollte sich in der Folge herausstellen, dass Jansen vorsätzlich gelogen hat, um Weinstein zu schützen, könnte das sowohl für den Angeklagten als auch für seine Freundin schwerwiegende juristische Folgen mit sich bringen. (las)