Vormundschaftsstreit mit Vater
Anwalt vergleicht Britney Spears mit Koma-Patientin

Britney Spears will ihren Vater nicht mehr als alleinigen Vormund haben. Ihr Anwalt betitelt sie nun als Koma-Patientin, um zu gewinnen.
Publiziert: 08.10.2020 um 15:09 Uhr
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Aktualisiert: 12.02.2021 um 09:54 Uhr
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Seit 12 Jahren ist Vater Jamie der Vormund von Britney Spears.
Foto: keystone-sda.ch

Britney Spears (38) ist «wie eine Koma-Patientin». Dieses Statement stammt nicht etwa von einem Hater auf Social Media, Spears eigener Anwalt beschrieb ihren Geisteszustand jetzt so vor Gericht. Denn die Sängerin steht unter der Vormundschaft ihres Vaters Jamie Spears (68). Heisst, Spears ist es nicht erlaubt, selbst Entscheidungen zu treffen. Genauso wenig ist es ein Patient, der im Koma liegt. Doch selbst der hat mehr Rechte als die Musikerin. Deshalb versucht Spears nun, vor Gericht eine Änderung ihrer Vormundschaft zu erzwingen.

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Sam Ingham wollte den Richter mit seinem Vergleich auf seine Seite bekommen. Nach den aktuell geltenden Regeln darf die Sängerin nämlich keine eigenen Vorschläge bei Anhörungen einbringen – weil sie offiziell als unmündig gilt. Ingham verwies allerdings darauf, dass selbst komatöse Patienten das Recht haben, bei Anhörungen von einem Anwalt vertreten zu werden: «Meine Mandantin hingegen ist nicht einmal befugt, eine eidesstattliche Erklärung zu unterzeichnen, in der sie ihre Seite darstellt.»

Ihr Vater hat die alleinige Vormundschaft

Seit 2009 hat allein Spears' Vater das Sagen über alle ihre finanziellen und selbst privaten Entscheidungen. Nach einer Anhörung am 19. August 2020 wurde beschlossen, dass die Vormundschaft ihres Vaters vorerst bis Februar 2021 verlängert werde. Dieser hält seine Tochter an einer extrem kurzen Leine in allen Lebenslagen, was für schwere Spannungen sorgt. Spears will, dass das Gericht eine zweite Person bestimmt, mit der sich ihr Vater in Zukunft bei Entscheidungen abstimmen muss.

Der Richter muss jetzt entscheiden, ob Britney Spears dieselben Rechte hat, wie ein Koma-Patient. (ds)

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