Richterin hat entschieden
Klägerin gegen Jay-Z darf anonym bleiben

Das mutmassliche Opfer in der Vergewaltigungsklage gegen Jay-Z und Sean «Diddy» Combs darf weiter anonym bleiben. Das entschied die zuständige Richterin in New York.
Publiziert: 27.12.2024 um 10:15 Uhr
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Aktualisiert: 27.12.2024 um 10:41 Uhr
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Eine unbekannte Frau wirft Jay-Z vor, sie vor 24 Jahren vergewaltigt zu haben.
Foto: 2015 Kristin Callahan/ACE Pictures/ImageCollect

Auf einen Blick

  • Jay-Z darf Name der Vergewaltigungsklägerin vorerst nicht erfahren
  • Richterin gewährt mutmasslichem Opfer Anonymität, kritisiert Jay-Zs Anwalt
  • Klägerin behauptet, 2000 mit 13 Jahren von Jay-Z und Combs vergewaltigt worden zu sein
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SpotOnDie People-Agentur

Rapper Jay-Z (55) darf den Namen der Frau, die ihm gemeinschaftliche Vergewaltigung mit seinem Kollegen Sean «Diddy» Combs (55) vorwirft, vorerst nicht erfahren. Die zuständige Richterin in New York gewährte dem mutmasslichen Opfer nun Anonymität. Das geht aus gerichtlichen Dokumenten vor, die unter anderem dem Magazin «People» vorliegen.

Die Frau gibt an, Jay-Z und Combs hätten sie im Jahr 2000, als sie 13 Jahre alt war, sexuell missbraucht, nachdem sie zu einer Afterparty der MTV Video Music Awards gefahren worden war. Unter dem Pseudonym hatte sie zunächst im Oktober Sean Combs verklagt und zwei Monate später Jay-Z (bürgerlich Shawn Carter) hinzugefügt. Dessen Anwalt beantragte daraufhin, dass die Klägerin ihre Identität preisgeben soll. Diesen Antrag lehnte die US-Bezirksrichterin Analisa Torres am Donnerstag (26. Dezember) ab.

Richterin nennt Antrag «unangemessen»

«Die unablässige Einreichung von angriffslustigen Anträgen durch Carters Anwalt, die aufrührerische Sprache und persönliche Angriffe enthalten, ist unangemessen, eine Verschwendung gerichtlicher Ressourcen und eine Taktik, die seinem Klienten wahrscheinlich nicht zugutekommt», zitiert das Magazin aus dem Dokument. Das Gericht werde das Verfahren nicht beschleunigen, «nur weil ein Anwalt dies verlangt», fügte sie hinzu.

Jay-Zs Anwalt, Alex Spiro, hatte zuvor in einem Antrag geschrieben: «Mr. Carter verdient es, die Identität der Person zu kennen, die ihn in sensationslüsterner, öffentlichkeitswirksamer Weise kriminellen Verhaltens beschuldigt, eine massive finanzielle Entschädigung fordert und einen über Jahrzehnte erworbenen Ruf beschädigt.»

Klägerin räumte «Fehler» ein

Laut «People» hatte die Klägerin am 13. Dezember in einem Interview mit «NBC News» eingeräumt, «Fehler» gemacht zu haben, und dass ihre Erinnerungen an den Vorfall «Ungereimtheiten» vorweisen. Sie stehe jedoch zu ihren Behauptungen, dass Combs und Jay-Z vergewaltigt sie haben sollen. «Man sollte immer für sich selbst eintreten und eine Stimme für sich selbst sein», so die heute 38-Jährige. «Man sollte niemals zulassen, dass das, was jemand anderes getan hat, das eigene Leben ruiniert oder bestimmt.»

In der am 8. Dezember in New York City eingereichten Zivilklage gab die Frau an, Combs und Carter hätten sie unter Drogen gesetzt, angegriffen und vergewaltigt, während eine namentlich nicht genannte, weibliche Prominente zusah. Bei Ankunft auf der Party habe das angebliche Opfer eine Geheimhaltungsvereinbarung unterzeichnen müssen und sei dann durch ein Getränk unter Drogen gesetzt worden. Die Frau schilderte, Combs sei später auf sie zugekommen, habe einen «verrückten Blick in den Augen» gehabt und ihr gesagt: «Du bist bereit zum Feiern!» Zunächst habe Jay-Z sie vergewaltigt, dann Combs. Die Klägerin fordert Schadensersatz in nicht näher bezifferter Höhe.

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