Nach einem Geständnis des wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung angeklagten 41-Jährigen am 28. November 2023 hat das Landgericht Leipzig am Dienstag das Verfahren vorläufig eingestellt. Ofarim gestand, die Antisemitismusvorwürfe gegen einen Hotelmitarbeiter erfunden zu haben. Die Einstellung erfolgte nach einer Verständigung der Prozessbeteiligten. Sie ist mit einer Geldauflage in Höhe von 10'000 Euro verbunden, die Ofarim an die Jüdische Gemeinde zu Leipzig und den Trägerverein des Hauses der Wannseekonferenz zahlen soll. Wenn das Geld innerhalb eines halben Jahres dort eingeht, ist das Verfahren endgültig eingestellt.
Nach einem Geständnis des wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung angeklagten 41-Jährigen am 28. November 2023 hat das Landgericht Leipzig am Dienstag das Verfahren vorläufig eingestellt. Ofarim gestand, die Antisemitismusvorwürfe gegen einen Hotelmitarbeiter erfunden zu haben. Die Einstellung erfolgte nach einer Verständigung der Prozessbeteiligten. Sie ist mit einer Geldauflage in Höhe von 10'000 Euro verbunden, die Ofarim an die Jüdische Gemeinde zu Leipzig und den Trägerverein des Hauses der Wannseekonferenz zahlen soll. Wenn das Geld innerhalb eines halben Jahres dort eingeht, ist das Verfahren endgültig eingestellt.
Der Prozess gegen den Rockmusiker Gil Ofarim (41) hat am Dienstag am Landgericht Leipzig begonnen. Nachdem am Vormittag zunächst die Anklageschrift von der Staatsanwaltschaft verlesen wurde, ist am Nachmittag der Hotelmitarbeiter, dem Ofarim im Oktober 2021 in einem Video Antisemitismus vorgeworfen hatte, als Nebenkläger und erster Zeuge aufgetreten.
Der Mitarbeiter des Leipziger Luxushotels «The Westin» verklagte Ofarim wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung. Zudem beschuldigt er ihn nun auch, ihm gedroht zu haben.
Der Mann schilderte seine Perspektive zu den Ereignissen vom Abend des 5. Oktobers 2021 im Hotel. Berichten zufolge gab es eine technische Störung, woraufhin Ofarim sich lautstark über die längere Wartezeit beschwert haben soll. Er habe das Hotel als «Scheissladen» bezeichnet und soll damit gedroht haben, seine Beschwerde in einem Social-Media-Post viral zu verbreiten.
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Aufgrund seines Verhaltens habe er den Musiker dann eben nicht einchecken lassen. Er habe Ofarim stattdessen aufgefordert, sich zu entschuldigen, dann könne er einchecken. Der Musiker lehnte dies dann aber offenbar ab. Die Antisemitismus-Vorwürfe hätten schwere Folgen für den «The Westin»-Mitarbeiter gehabt, einschliesslich Morddrohungen.
Diese Umstände hätten den Mann dazu verleitet, Ofarim anschliessend wegen Verleumdung anzuzeigen, weshalb der Musiker nun vor Gericht steht. Der Kläger fordert zudem einen Schadensersatz von 20'000 Euro. Dass der Hotelmitarbeiter Ofarim dazu aufgefordert habe, seinen Davidstern abzunehmen, bezweifelt die Anklage.
Jetzt steht Aussage gegen Aussage
Ofarims Verteidigung hat sämtliche Anschuldigungen des Hotelmitarbeiters, wie vom MDR berichtet, zurückgewiesen. Die Schilderung des Vorfalls seitens des Klägers erscheint laut der Verteidigung als «völlig unplausibel». Gil Ofarim hat bisher selbst keine Aussage getätigt.
Das Gericht hat für die Verhandlung einen Zeitraum von zehn Tagen bis zum 7. Dezember festgelegt. Im Falle einer Verurteilung droht dem «Walking Down the Line»-Sänger eine Geldstrafe bis hin zu zwei Jahren Gefängnis. Insgesamt sollen rund 30 Zeugen vor Gericht geladen sein. (spot on/knh)