Rosenkrieg zwischen Depp und Heard ist vorerst beendet
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Nach über drei Wochen
Rosenkrieg zwischen Depp und Heard ist vorerst beendet

Der Gerichtsprozess zwischen Johnny Depp und der britischen Zeitung «The Sun» ist zu Ende – und somit vorerst auch der Rosenkrieg zwischen dem Schauspieler und seiner Ex-Frau Amber Heard.
Publiziert: 29.07.2020 um 08:06 Uhr
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Aktualisiert: 29.07.2020 um 10:32 Uhr
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Der Verleumdungsprozess gegen Johnny Depp hat am Dienstag nach über drei Wochen geendet.
Foto: DUKAS

Nach über drei Wochen ging am Dienstag der Verleumdungsprozess zwischen dem US-Schauspieler Johnny Depp (57) und der britischen Zeitung «The Sun» in London zu Ende. Somit ist auch der Rosenkrieg zwischen dem Schauspieler und seiner Ex-Frau Amber Heard (34) vorerst beendet.

Am Montag und am Dienstag hielten die beiden Prozessparteien noch ihre Abschlussplädoyers. Die Anwälte der britischen Zeitung griffen den Hollywood-Star darin nochmals scharf an. Die Anwältin Sasha Wass warf ihm vor, ein «hoffnungslos Süchtiger» zu sein, der nicht dazu in der Lage sei, «seine Wut zu kontrollieren».

Wass betonte, dass dem Gericht eine «Fülle an Beweisen» vorliegen würden, die die Vorwürfe von Depps Ex-Frau stützen würden. Ausserdem warf sie Depp und seinen Verteidigern vor, «altmodische Methoden zur Diskreditierung von Frauen» zu verwenden, weil diese Heard während den Verhandlungen als «Ehebrecherin» dargestellt hätten.

Deshalb kam es zum Verleumdungsprozess

Johnny Depp hatte wegen eines Artikels, der im Jahr 2018 in der «Sun» veröffentlicht wurde, gegen den britischen Verlag und dessen Chefredakteur Dan Wootton geklagt. Wootton hatte darin die Schriftstellerin Joanne K. Rowling dafür kritisiert, dass sie dem «Ehefrauen-Schläger» Johnny Depp eine Rolle in der Filmreihe «Fantastische Tierwesen» gegeben habe.

Dem Hollywood-Star wurde vorgeworfen, Amber Heard während ihrer Ehe misshandelt zu haben. Insgesamt waren die beiden 15 Monate lang verheiratet. Die Zeitung bezog sich auf «erdrückende Beweise», die sie nun nachträglich im Verleumdungsprozess erbringen musste. Gemäss dem englischen Recht lag die Beweislast nämlich beim Verlag, weil dieser mit diesem Artikel eine mögliche verleumderische Behauptung aufgestellt hatte.

Im Rahmen der Gerichtsverhandlung sagte Amber Heard selber vor Gericht aus und berichtete über viele unschöne Details aus ihrer Ehe mit Depp. Sie wollte damit die Beweisführung der Zeitung stützen und der Öffentlichkeit klarmachen, dass ihr Ex-Mann damals zurecht als «Ehefrauen-Schläger» betitelt wurde.

Gerichtsprozess war «schmerzhaft» für Heard

Vor Gericht sprach die 34-Jährige detailliert über die Alkohol- und Rauschgiftsucht ihres Ex-Mannes und stellte somit auch dessen Glaubwürdigkeit infrage. Um ihre Aussagen zu unterstreichen, veröffentlichte sie auch diverse Beweisfoto, die Depp in ein anderes Licht rückten. Auf einem Bild waren Flecken an ihrem Körper zu sehen, die der Schauspieler angeblich verursacht haben soll.

Wie sie sagte, hätte sie Todesangst vor ihm gehabt. «Er hat mir viele Male explizit damit gedroht, mich zu töten.» Offenbar soll er sie oft angeschrien, getreten – und sogar gewürgt haben. Sie berichtete auch detailliert von einem Vorfall in Australien. Depp soll sie damals an einem Abend mit rund 30 Flaschen beworfen haben.

Nach dem heutigen Ende des Prozesses sagte Heard: «Es war unglaublich schmerzhaft, die Trennung meiner Beziehung noch einmal zu erleben und die traumatischsten und intimsten Details meines Lebens mit Johnny vor Gericht zu teilen.»

«Er ist kein Frauenschläger»

Der «Fluch der Karibik»-Schauspieler bestritt diese Vorwürfe – und versuchte Amber Heard als gewalttätige Ehefrau hinzustellen. Wie er vor Gericht aussagte, soll sie ihn während eines Streites mit einer Flasche beworfen und ihm damit einen Teil seines Fingers abgetrennt haben. Er beteuerte zudem, dass er Heard nie Gewalt angetan habe.

Vor Gericht sagte sein Anwalt David Sherborne: «Sie ist die Täterin, nicht Herr Depp. Er ist kein Frauenschläger.» Er bezeichnete Depps Ex-Frau als eine «völlig unzuverlässige Zeugin» und «zwanghafte Lügnerin». Depp habe stets offen und ehrlich über seinen Drogen- und Alkoholkonsum gesprochen. Seine Ex-Frau hingegen, habe ihren eigenen Konsum, ihre Wut- und ihre Eifersuchtsprobleme ständig heruntergespielt.

In seinem Abschlussplädoyer hielt Sherborne nochmals fest: «Wir sind alle hier, weil die Zeitung und Wootton sich entschieden haben, diese äusserst schwerwiegende Behauptung zu veröffentlichen. Eine Behauptung, die, wie Herr Depp sagt – und immer gesagt hat – völlig unwahr ist.»

Das Urteil wird erst in einigen Wochen erwartet. Wie die «Daily Mail» schreibt, soll der Richter seine Entscheidung nicht vor dem September bekannt geben. (frk)

Deshalb kommt es zur Verhandlung

Auch wenn die dreiwöchige Verhandlung zwischen Johnny Depp und Amber Heard einer grossen Abrechnung gleicht, sind die Gründe für den Gerichtsprozess andere: Johnny Depp verklagt die britische Zeitung «The Sun», nachdem diese ihn als «Frauenschläger» betitelt hat. Die Aussage der Zeitung nahm auf einen Artikel Bezug, in dem Heard behauptete, Gewalt in ihrer Beziehung erlebt zu haben, ohne ihren Ex-Mann beim Namen zu nennen. Deshalb entschied der Richter, dass auch die Schauspielerin an dem Prozess teilnehmen muss. Ebenfalls sollen auch Depps Ex-Partnerinnen Vanessa Paradis (47) und Winona Ryder (48) per Videoschaltung aussagen müssen, um zu klären, ob es sich bei der Aussage der Zeitung um Verleumdung handelt.

Keystone

Auch wenn die dreiwöchige Verhandlung zwischen Johnny Depp und Amber Heard einer grossen Abrechnung gleicht, sind die Gründe für den Gerichtsprozess andere: Johnny Depp verklagt die britische Zeitung «The Sun», nachdem diese ihn als «Frauenschläger» betitelt hat. Die Aussage der Zeitung nahm auf einen Artikel Bezug, in dem Heard behauptete, Gewalt in ihrer Beziehung erlebt zu haben, ohne ihren Ex-Mann beim Namen zu nennen. Deshalb entschied der Richter, dass auch die Schauspielerin an dem Prozess teilnehmen muss. Ebenfalls sollen auch Depps Ex-Partnerinnen Vanessa Paradis (47) und Winona Ryder (48) per Videoschaltung aussagen müssen, um zu klären, ob es sich bei der Aussage der Zeitung um Verleumdung handelt.


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