Vor zwei Wochen liess der Sänger Gil Ofarim (41) vor dem Landgericht in Leipzig die Bombe platzen: Seine Antisemitismus-Vorwürfe gegen einen Angestellten eines Leipziger Hotels waren nur ausgedacht. Zwei Jahre hielt er die Lüge aufrecht, mit einschneidenden Folgen für den Hotelmitarbeiter. Nach dem Geständnis von Gil Ofarim vor Gericht wurde ihm eine Geldstrafe von 10'000 Euro auferlegt, was umgerechnet etwa 9500 Franken entspricht.
Ein Teil des Geldes soll der Jüdischen Gemeinde zu Leipzig zugutekommen, der andere Teil dem Trägerverein des Hauses der Wannseekonferenz. Von dem Geld haben bisher allerdings beide noch nichts gesehen, wie ein Sprecher des Landgerichts gegenüber «Focus Online» bestätigt: «Die Erfüllung der Auflage hat er bislang nicht angezeigt beziehungsweise nachgewiesen.»
Was, wenn er gar nicht bezahlt?
Eile hat Ofarim an sich nicht, für die Überweisung hat er insgesamt ein halbes Jahr Zeit, sagt der Gerichtssprecher weiter. Sobald das Geld bezahlt ist, kann dann auch das Strafverfahren endgültig beendet werden. Doch was, wenn das Geld bis dahin nicht eingeht?
Dann würde das Verfahren laut dem Gerichtssprecher wieder aufgenommen werden und «das Strafverfahren müsste nochmals von Beginn an durchgeführt werden.» Das würde wohl kaum im Sinne des gefallenen Musikers sein. (sei)