Kurz vor ihrem Tod
Queen Elizabeth wollte Personenschutz auf Staatskosten für Prinz Harry

Vor ihrem Tod soll Queen Elizabeth II. alles daran gesetzt haben, ihrem Enkel Harry und seiner Familie Personenschutz zu bieten. Auf Staatskosten hätten sie dann bei Grossbritannien-Besuchen polizeilichen Schutz erhalten sollen. Das geht aus Gerichtsdokumenten hervor.
Publiziert: 11.12.2023 um 09:38 Uhr
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Für Königin Elizabeth II. soll der Schutz ihres Enkels Prinz Harry höchste Priorität gehabt haben.
Foto: DUKAS

Prinz Harry (39) kämpft derzeit vergeblich in Grossbritannien um Polizeischutz. Nun sei ein Brief seiner verstorbenen Grossmutter, Königin Elizabeth II. (1926-2022), aufgetaucht, in dem sie um seinen Schutz bittet, wie unter anderem «The Times» berichtet.

Britische Medienberichte berufen sich auf Gerichtsunterlagen, zu denen ein Brief des früheren Privatsekretärs der Queen zählt. Darin wende er sich in ihrem Namen direkt an den obersten Regierungsbeamten: «Sie werden verstehen, dass die Sicherheit des Herzogs und der Herzogin von Sussex für Ihre Majestät und ihre Familie von grösster Bedeutung ist», heisst es demnach in dem Schreiben.

Bei einem Krisentreffen auf dem Landsitz Sandringham im Januar 2020 sei schriftlich festgehalten worden, dass es der ehemaligen Königin ein wichtiges Anliegen war, ihren Enkel und seine Frau zu schützen. Sie habe sich dafür eingesetzt, dass Prinz Harry und Herzogin Meghan (42) Personenschutz auf Staatskosten erhalten, wenn sie aus ihrer Wahlheimat USA zu Besuch in Grossbritannien bei der königlichen Familie sind.

Deshalb zieht Prinz Harry vor Gericht

Prinz Harry und Herzogin Meghan waren Anfang 2020 als arbeitende Royals zurückgetreten und in die USA umgesiedelt. Danach entzog man ihnen den Polizeischutz in Grossbritannien. Um diesen kämpft Harry aktuell juristisch. Der Herzog von Sussex behauptet, der drastische Schritt sei keine freie Entscheidung gewesen, sie seien stattdessen aus dem Vereinigten Königreich vertrieben worden.

In dem Streit hatte Harry zuletzt eine Niederlage vor Gericht einstecken müssen. Er hat selbst dann keinen Anspruch auf Polizeischutz in Grossbritannien, wenn er diesen aus eigener Tasche zahlen würde, hiess es. Das Gericht hatte ihm aber zugestanden, die Entscheidung überprüfen zu lassen. Im Moment läuft das Verfahren, bei dem Harrys Anwälte die Grundsatzentscheidung des Executive Committee for the Protection of Royalty and Public Figures (Ravec) aus dem Jahr 2020 anfechten. (Spot On)

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