So rasant der Stern von Kevin Spacey (64) im Zuge der #MeToo-Bewegung gesunken ist, so gross waren zuletzt seine Erfolge vor Gericht: Sowohl in London als auch in New York wurde er in mehreren Fällen der sexuellen Belästigung für nicht schuldig befunden. Eine weitere existenzbedrohende juristische Auseinandersetzung, bei der es um eine Schadenssumme in Höhe von 31 Millionen US-Dollar geht, konnte Spacey laut der US-Seite «Variety» nun ebenfalls von sich abwenden.
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Im Sommer 2022 war Spacey eigentlich von einem Gericht dazu verdonnert worden, diese Summe an die Produktionsfirma der Netflix-Serie «House of Cards» zu zahlen. Als Grund hiess es, Spacey habe gegen die Richtlinien bezüglich sexueller Belästigung des Unternehmens MRC verstossen und somit Vertragsbruch begangen. Weil er daraufhin entlassen wurde und die bereits fertig geplante sechste Staffel komplett neu geschrieben werden musste, sei besagter Schaden in zweistelliger Millionenhöhe entstanden.
Wer wird nun zur Kasse gebeten?
Laut der neuen Berichte konnte der Schauspieler diese Summe nun um beträchtliche Weise drücken. So müsse er nun nur noch eine Million Dollar an die Produktionsfirma MRC zahlen und habe dafür mehrere Jahre Zeit. Dass ihm somit 30 Millionen Dollar Strafe erlassen wurde, dürfte aus Sicht der Kläger grösstenteils pragmatische Gründe gehabt haben – als Schauspieler fand Spacey in den vergangenen Jahren so gut wie nicht mehr statt, folglich dürften auch seine Einnahmen zuletzt marginal gewesen sein.
Die ausstehende Summe versuche das Unternehmen nun auf andere Weise einzutreiben: Statt des Schauspielers soll ein Versicherungsunternehmen zur Kasse gebeten werden, mit der im Rahmen der «House of Cards»-Produktion eine Cast-Versicherung abgeschlossen worden war. Diese sichert Produktionen in aller Regel ab, sollte eines der Cast-Mitglieder zu krank werden, um weiterdrehen zu können.
Spacey legt Gesundheitsakte offen
Die Argumentation im Fall von Spacey: Nach den Anschuldigungen hat er sich in eine Einrichtung für Menschen mit Sex-Sucht begeben, er sei also krank und damit berufsunfähig gewesen. Es hätte folglich der Versicherungsschutz greifen müssen. Diese Schlussfolgerung wurde im Verlauf des Prozesses zwischenzeitlich zwar schon abgewiesen, erhielt nun aber neuen Schwung – vor allem durch Spacey.
Der hatte ursprünglich wenig Bereitschaft gezeigt, Einsicht in seine Krankenakte zu gewähren. Dank des getroffenen Vergleichs mit der Produktionsfirma MRC steigerte sich seine Motivation diesbezüglich jedoch radikal. Laut «Variety» sagte Spacey bereits im Versicherungsfall aus, liess sich für beide Streitparteien von Ärzten untersuchen und legte seine Gesundheitsakte offen.
Ziel sei es nun zu belegen, dass Spacey aufgrund der Anschuldigungen auch an Depressionen litt und daher arbeitsunfähig war. Die Gegenseite zeige sich von dieser Behauptung derweil höchst irritiert und bezeichnete sie als «am Rande des Absurden». (Spot on)