Was für ein Mensch ist Till Lindemann (60)? Das fragen sich nicht nur Fans seit einem Monat. Dem Rammstein-Frontmann wird sexualisierte Gewalt vorgeworfen. Für ihn und die Band seien Frauen systematisch für Afterpartys und für die vorderste Konzertreihe – die Row Zero – rekrutiert worden. Die Rede ist von Sex, Drogen und Machtmissbrauch. Nun wehren sich Anwälte in einem neuen Gutachten.
Konkret geht es darin um den Fall Shelby Lynn (24). Die Nordirin hatte vor einem Monat den Fall ins Rollen gebracht und zeigte auf sozialen Medien Bilder ihrer grossflächigen Hämatome, die sie nach dem Konzertbesuch in Vilnius (Litauen) hatte. Ihr Vorwurf: Sie sei unter Drogen gesetzt worden, an viele Ereignisse – unter anderem woher die Hautveränderungen kommen – könne sie sich nicht mehr erinnern.
In einem Schreiben teilt die Anwaltskanzlei Schertz Bergmann, die Lindemann vertritt, jetzt mit, dass «keine objektiven Tatsachenbeweise» für die Anschuldigungen vorlägen. Das Institut für Rechtsmedizin der Uniklinik Köln habe für das Anwaltsbüro eine Untersuchung durchgeführt.
Man schliesse nach Analyse der Bilder und der Videos, die Lynn ins Internet stellte, Gewalteinwirkung eher aus. «Morphologie und Lokalisation der dokumentierten Verletzungen sprechen eher für ein akzidentielles Geschehen», wird der Bericht zitiert. Man könne aber eine Fremdeinwirkung von vornherein «allein anhand der Befunde» nicht völlig ausschliessen. Es seien jedoch keine typischen Befunde für eine Fremdeinwirkung.
Staatsanwaltschaft Vilnius stellte Verfahren ein
Ergänzend gebe es keine Hinweise auf sexualisierte Gewalt für die Verletzungen. «Zwar kann auch hier allein anhand der Verletzungsbefunde eine sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung nicht ausgeschlossen werden. Umgekehrt fanden sich aber auch keine Hinweise auf eine sexualisierte Gewalt.»
Weiter hält die Kanzlei fest, dass die Staatsanwaltschaft in Vilnius das Ermittlungsverfahren wegen Shelby Lynn eingestellt hatte. Man habe auch Einsicht in die Akten des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Berlins bekommen. Diese bestätigte, dass das Ermittlungsverfahren «nicht auf Strafanzeigen vermeintlicher Opfer» zurückgehe, sondern Anzeige von unbeteiligten Dritten, «die ihre Anzeigen ausschliesslich auf Medienberichte und Vorwürfe in den sozialen Netzwerken stützen», erstattet worden sei.
Man wolle weiter «gegen unzulässige Berichterstattung und unwahre Tatsachenbehauptungen» vorgehen. Für Till Lindemann und die restlichen Mitglieder von Rammstein gilt die Unschuldsvermutung. (imh)