Auch der Schweizer Zoll hätte Arnold Schwarzenegger bestraft
«Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit macht auch bei berühmten Persönlichkeiten keine Ausnahme»

Am Schluss ging die Sache für Hollywood-Star Arnold Schwarzenegger glimpflich aus. Nach dem Zoll-Ärger um eine nicht angemeldete Luxus-Uhr lohnt sich ein Blick in die Schweiz: Wäre man hierzulande anders mit dem Schauspieler umgesprungen?
Publiziert: 19.01.2024 um 18:02 Uhr
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Nach dem Uhren-Wirbel um Arnold Schwarzenegger ...
Foto: DUKAS
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Laszlo SchneiderTeamlead People-Desk

Der (mediale) Wirbel um die Luxus-Uhr von «Terminator»-Star Arnold Schwarzenegger (76) hat für alle Beteiligten ein glückliches Ende genommen. Der Münchner Zoll, bei dem der Amerikaner mit österreichischen Wurzeln seine Audemars Piguet nicht ordnungsgemäss eingeführt hatte, bekommt sein Bussgeld – und Hollywood ist um eine schöne Geschichte reicher: Schwarzeneggers Luxusgut wurde für 270'000 Euro versteigert, das Geld kommt Klimaprojekten zugute.

Bevor die Geschichte dieses Ende nahm, war hingegen grosse Kritik an den deutschen Zollbehörden laut geworden, vor allem der Schauspieler selbst hatte gegen die Behörden gewettert. Sollte ein Prominenter von der Strahlkraft Schwarzeneggers etwa eine Sonderbehandlung erwarten können? «Nein», erklärt David Venetz, Mediensprecher beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) gegenüber Blick. «Da macht das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit auch bei berühmten Persönlichkeiten keine Ausnahme.» Wer Waren mit einem Wert über der Wertfreigrenze von 300 Franken in die Schweiz einführen wolle, müsse diese entsprechend deklarieren, so Venetz weiter. 

Hauptaugenmerk auf Luxusgüter

Wie kann sich der Schweizer Zoll aber sicher sein, dass ihnen ein dicker Fisch nicht durchs Netz schlüpft? Venetz erläutert: «Es wäre schlichtweg logistisch unmöglich, jede einzelne Person, die in der Schweiz ankommt, auf eingeführte Waren zu kontrollieren. Am Flughafen in Zürich führt der Zoll – wie auch an anderen Grenzübergängen – seine Kontrollen lageabhängig und risikobasiert durch.» Risikobasiert heisse, dass das BAZG nicht systematisch kontrolliere, sondern nur dann und dort, wo das grösste Risiko für mögliche Gesetzesverstösse bestünde. Gibt es den Verdacht, dass die eingeführten Waren in der Schweiz bleiben könnten, sei eine Kontrolle wahrscheinlicher, so Mediensprecher Venetz. 

Nach welchen Kriterien der Schweizer Zoll kontrolliere, «dürfen wir aus einsatztechnischen Gründen natürlich nicht verraten». Aber: «Der Schweizer Zoll achtet auf ankommende Flüge, Personen und Waren, bei denen er das grösste Risiko vermutet. Unsere Mitarbeitenden haben ein geschultes Auge.» 

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