Die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts hat die Täterin der Messerattacke von Lugano zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten verurteilt. Damit verschärft die Berufungskammer das Urteil der ersten Instanz. Die erste Instanz hatte die heute 30-Jährige zu einer 9-jährigen Freiheitsstrafe verurteilt.
Gegen das Urteil legte die Bundesanwaltschaft (BA) Berufung ein. Im Berufungsprozess von Mitte Juli forderte die BA eine längere Freiheitsstrafe, und zwar 14 statt neun Jahre. Die Verteidigung ihrerseits kritisierte die Haftbedingungen scharf und verlangte eine leichte Reduktion des erstinstanzlichen Strafmasses.
Jessica M. wollte töten
In ihrem am Donnerstag bekannt gegebenen Urteil bestätigt die Berufungskammer den Schuldspruch der ersten Instanz und spricht die 30-Jährige erneut des zweifachen versuchten Mordes, der Widerhandlung gegen das IS-/Al-Kaida-Gesetz sowie der illegalen Ausübung der Prostitution schuldig.
Jessica M.* (30) hatte im November 2020 den Manor in Lugano TI betreten, in der Haushaltsabteilung nach einem Messer gefragt und attackierte daraufhin mit der 21 Zentimeter langen gezackten Klinge zwei Frauen. Im Prozess erklärte sie später, sie habe ihre Opfer töten wollen. (nad/SDA)