Die Steuererklärung ist ausgefüllt und abgeschickt. Doch später fällt einem ein, dass sich ein Fehler beim Ausfüllen eingeschlichen oder man etwas vergessen hat. Aber keine Panik: Die Steuerkommissäre in den Kantonen sind vor allem an korrekten Steuererklärungen interessiert und korrigieren auch einen Fehler zugunsten der Steuerzahler.
Zum Beispiel, wenn jemand irrtümlicherweise die Ergänzungsleistungen als Einkommen deklariert. Solche Fehler werden von aufmerksamen Sachbearbeitern erkannt und die steuerfreien Ergänzungsleistungen vom steuerbaren Einkommen abgezogen. Denn die Differenz zwischen dem ausgewiesenem Einkommen und der Rentenbescheinigung müsste auffallen.
Irrtümer melden
Trotzdem: Wer solch einen Irrtum bemerkt, darf die Steuerbehörde auf die irrtümliche Deklaration hinweisen. Denn sobald die definitive Veranlagung beim Steuerzahler angekommen ist, bleiben nur noch 30 Tage Zeit, um Einsprache zu erheben.
Ohne Einsprache wir die Veranlagung rechtskräftig und kann nur noch mittels Revision geändert werden.
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