Bastian Heiniger
Wann muss man die Steuererklärung machen?
Normalerweise muss eine Steuererklärung Anfang des Jahres eingereicht werden. Jeder Kanton kann ein wenig andere Regeln haben, doch schweizweit gilt grundsätzlich, dass die Steuererklärung von natürlichen Personen bis spätestens bis zum 31. März (teilweise bis zum 31. Mai) abgegeben werden muss. Dies ist vor dem Abgabetermin von juristischen Personen, welche normalerweise jeweils bis zum 30. September Zeit haben. Es ist aber möglich eine Fristverlängerung für die Abgabe der privaten Steuererklärung beeintragen.
Die besten Tipps zum Lohnsteuern sparen
Darauf achten Angestellte
- Jeder Arbeitnehmer darf eine Pauschale für berufsbedingte Zusatzkosten abziehen – ohne Nachweis! Bei der direkten Bundessteuer beträgt der Pauschalabzug drei Prozent des Nettolohns. Und ist auf höchstens 4000 Franken beschränkt, wie Steuerexperte Fredy Hämmerli in seinem Buch «So sparen Sie Steuern» schreibt.
- Lassen Sie das Auto zu Hause: Ausgaben für Bus, Tram und Zug dürfen Sie abziehen. Allerdings sind die Pendlerkosten neu auf 3000 Franken begrenzt.
- Steuerlich belohnt wird der Sportsgeist: Wer mit dem Velo zur Arbeit fährt, darf 700 Franken abziehen. Einen Betrag streichen dürfen auch Autofahrer – allerdings nur so viel, wie der Weg mit dem ÖV kosten würde.
- Essen Sie auswärts: Sie dürfen täglich 15 Franken für die Verpflegung abziehen, sofern Sie mindestens 15 Kilometer vom Arbeitsort entfernt wohnen. Gibt es im Betrieb eine Kantine, darf man nur noch die Hälfte geltend machen.
- Bilden Sie sich weiter: Ab dem Steuerjahr 2016 sind alle selbst finanzierten Umschulungen, Aus- und Weiterbildungen abzugsfähig. Bedingung: Sie müssen berufsorientiert sein.
Tipps für Selbständige
- Seien Sie grosszügig zu Kunden und Mitarbeitern! Restaurantbesuche, Einladungen und Reisen dürfen Sie auf der Steuererklärung angegeben – sofern sich die Rechnungen als Geschäftsauslagen begründen lassen.
- Viel sparen können Selbständige dank Abschreibungen: Sie dürfen auf Einrichtungen, Werkzeug, Autos oder Häuser die Wertverminderung abziehen.
- Werden Sie ökologisch: Besonders belohnt werden die Umweltbewussten. Wer dank einer Investition Energie spart, darf in den ersten beiden Jahren darauf 50 Prozent abziehen.
- Gründen Sie eine AG: Ab Anteil von 10 Prozent gibt es einen Rabatt auf den Dividenden – je nach Kanton zwischen 30 und 65 Prozent.
Ratschläge für Wenigverdiener
- Besitzen Sie ein Auto oder einen Töff? Dann müssen Sie den aktuellen Steuerwert angeben. Einschätzen müssen Sie diesen aufgrund von Kaufpreis oder Jahrgang selbst. Schätzen Sie Ihr Fahrzeug also nicht zu hoch ein. Faustregel: Jährlich 40 Prozent vom Restwert abziehen.
- Häufige Arzt- und Zahnarztkosten haben auch Vorteile. Wenigstens bei den Steuern. Die Rechnungen können Sie von den Steuern abziehen. Allerdings nur jene Beträge, welche die Krankenkasse nicht übernimmt.
- Sorgen Sie vor: Wem im Jahr maximal 6768 Franken übrig bleiben, kann den Betrag in die Säule 3a einzahlen – und vom Einkommen abziehen.
- Sorgen Sie mehr vor: Wer mehrere 3a-Konten besitzt, kann das Geld bereits fünf Jahre vor der Pension gestaffelt beziehen. Und vermeidet so eine hohe Steuerprogression.
Mit einfachen Tricks werden auch Sie zum Steueroptimierer.
Foto: Keystone
Vielverdiener
- Sorgen Sie noch mehr vor: Wer Ende Jahr viel Geld übrig hat, kann legal Steuern sparen: Zahlen Sie so viel wie möglich in die Pensionskasse ein und senken Sie so Ihr Vermögen.
- Seien Sie grosszügig – und spenden Sie so viel wie möglich an Hilfswerke und Kirchen. Almosen darf man abziehen.
- Oder werden Sie Atheist. Mit einem Austritt aus der katholischen oder reformierten Kirche entfällt die Kirchensteuer. Allerdings verzichten Sie damit auch auf eine kirchliche Trauung oder Beerdigung.
- Investieren Sie in Aktien: bei Firmen, die ihre Dividenden aus Kapitaleinlagen zahlen, sind diese steuerfrei.
Hausbesitzer-Tipps
- Renovieren Sie Ihr Haus! Eine neue Toilette, Spül- oder Waschmaschine lässt sich von der Steuer abziehen. Oder reissen Sie den alten Teppich raus und lassen Sie ein schönes Parkett verlegen – auch das können Sie abziehen.
- Aber Achtung: Wenn Sie etwa einen Wintergarten oder eine zweite Garage bauen, gilt das als wertvermehrende Investition und wird versteuert.
- Steuerlich ist die Hypothek keine Bürde. Zwar müssen Haus- und Wohnungsbesitzer den sogenannten Eigenmietwert versteuern, die Hypothek dürfen sie aber vom Vermögen abziehen.
Auf das sollten Ehepaare achten
- Arbeiten beide Partner, können Doppelverdiener vom tieferen Einkommen bis zu 13'400 Franken abziehen – auf Bundesebene. Kantonal gibt es grosse Unterschiede: Von 500 Franken in St. Gallen bis zu 10'00 Franken in Glarus.
- Sorgen Sie für Nachwuchs! Pro Kind dürfen Sie bei der direkten Bundessteuer 6500 Franken abziehen.
- Ging die Ehe in die Brüche, kann das zwar teuer werden, bringt jedoch steuerlich gewisse Vorteile: Unterhaltsbeiträge an den Ehepartner und Alimente für Kinder darf man vollständig abziehen. Und: Mit nur noch einem Lohn fällt man in der Progression zurück.
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