Krypto-Reichtum interessiert Steuerbehörden
So versteuern Sie Ihr Bitcoin-Vermögen

Alle Welt spricht vom Bitcoin – auch die Steuerbeamten. Was Private und Buchhalter von Unternehmen beim Ausfüllen der Steuererklärung wissen müssen.
Publiziert: 07.01.2018 um 14:16 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 14:15 Uhr
So funktionieren Bitcoins
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Blick erklärt:So funktionieren Bitcoins
Julia Fritsche

Bald flattern die Steuererklärungen 2017 ins Haus. Wer im vergangenen Jahr auf den Bitcoin-Zug aufgesprungen ist, muss nun seinen Besitz offenlegen. Doch wo, wie und was? Diese Fragen stellen sich Private und Firmen.

Grundsätzlich werden Bitcoin in Steuersachen ähnlich behandelt wie Bargeld. Für Steuerbehörden ist es also egal, ob jemand Dollar, russische Rubel oder Bitcoin besitzt. 

Wie Bargeld – aber nur fast

Private können ihre Bitcoins an zwei Orten versteuern: beim Bargeld oder im Wertschriftenverzeichnis. Der Kantönligeist entscheidet, wo man richtig liegt. Zug, Bern oder Luzern etwa setzen auf das Wertschriftenverzeichnis, Basel-Stadt dagegen auf «Bargeld, Edelmetalle und übrige Vermögenswerte».

Allgemeingültige Standards für Firmen gibt es ebenfalls nicht. Gegen «Bargeld» sprechen sich jedoch die meisten Experten aus. Denn Bitcoin ist anders als der Franken höchst volatil – ein Auf und Ab von 500 Dollar und mehr pro Tag sind keine Seltenheit. Und bezahlen kann man mit der Kryptowährung im Alltag ohnehin nur an sehr wenige Orten.

Zudem steht kein Staat als Herausgeberin oder Garantin für die Kryptowährung ein – im schlimmsten Fall ist alles weg. Darum bietet sich eher die Rubrik Wertschriften an.

Experten empfehlen Rubrik Wertschriften

Firmen haben aber noch zwei weitere Optionen zur Deklaration. Händler können ihren Bestand als Vorrat eintragen. Theoretisch möglich ist auch die Rubrik «Immaterielle Vermögenswerte». Dort findet ausser Bargeld alles Platz, was sich nicht anfassen lässt.

Die Branchenorganisation Expertsuisse hält von dieser Möglichkeit allerdings wenig, wie die die NZZ schreibt. Top-Empfehlung bleibt die Rubrik Wertschriften.

Firmen haben Spielraum beim Wert

Hat man das richtige Blatt gefunden, stellt sich die Frage nach dem Wert. Bitcoin legte im vergangenen Jahr kräftig zu und knackte kurzfristig gar die Marke von 20’000 Dollar. Rechtlich, so Expertsuisse, kann ein Unternehmen Bitcoin zu den Anschaffungskosten oder dem Marktpreis verbuchen.

Private dagegen empfiehlt sich der Bitcoin-Kurs der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Andere Kryptowährungen können zum jeweiligen Endkurs der genutzten Handelsplattform oder auch zum Kaufpreis verbucht werden. Hauptsache ist, den Wert zu versteuern, denn sonst droht die Verurteilung als Steuerhinterzieher.

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