Über 100 Jahre altes Bahn-Viadukt in Graubünden gesprengt
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Strecke nach Arosa gesperrt:Über 100 Jahre altes Bahn-Viadukt in Graubünden gesprengt

«Wir habens schlichtweg vergessen»
Sprengung des RhB-Viadukts war nicht erlaubt

Vor vier Wochen wurde das Castielerviadukt im Kanton Graubünden gesprengt. Blöd nur: die Rhätische Bahn hat doch glatt vergessen, das Bundesamt für Verkehr um die Genehmigung zu bitten. Der Lapsus hat nun ein rechtliches Nachspiel.
Publiziert: 12.06.2024 um 09:57 Uhr
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Aktualisiert: 17.06.2024 um 09:53 Uhr
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Vor einem Monat wurde das Castielerviadukt gesprengt.
Foto: keystone-sda.ch
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Natalie ZumkellerRedaktorin News

Seit 1914 war das alte Castielerviadukt, das Chur GR mit Arosa GR verband, in Betrieb – aus Sicherheitsgründen wurde es aber vergangenen Monat gesprengt. Wie «SRF» nun berichtet, ist dies jedoch ohne die Einwilligung des Bundesamtes für Verkehr BAV geschehen. 

Wie Christian Florin, Leiter Infrastruktur der RhB, erklärte, sei die Sprengung im Vorfeld sorgfältig abgeklärt worden. Neben Einschätzungen von möglichen Einflüssen auf die Umwelt seien auch die nötigen Genehmigungen eingeholt worden. So hätten nicht nur die Ämter, sondern auch die konsultierten Experten ihre Zustimmung gegeben. Auch der Kanton Graubünden erklärte, dass nichts gegen die Sprengung spreche.

Keine Bewilligung für Sprengung

Was jedoch fehlte: Die Genehmigung des BAV. Dieses habe zwar in den Rückbau des Viaduktes eingewilligt, nicht jedoch in dessen Sprengung. Geht es um Anlagen der Eisenbahn, muss das BAV jedoch im Rahmen eines Plangenehmigungsverfahrens seine Einwilligung aussprechen. 

Wie BAV-Sprecher Michael Müller gegenüber «SRF» sagt, habe die RhB eine Sprengung zuerst ausgeschlossen – woraufhin das BAV der Bahn nochmals kommuniziert habe, dass dies auch nicht getan werden dürfte. 

Nichtsdestotrotz musste das Viadukt vor vier Wochen daran glauben. Was, laut Müller, «der Genehmigung widerspricht und darum rechtswidrig ist.» 

«Wir haben dies schlichtweg vergessen»

Die RhB sieht ein, dass der Fehler auf ihrer Seite liegt: «Wir haben dies schlichtweg vergessen.» Man will aus der ausgebliebenen Rücksprache lernen und «künftig noch eine Schlaufe einlegen.» 

Das BAV erwartet nun eine offizielle Stellungnahme der Bahn, bevor das weitere Vorgehen geklärt wird. Inzwischen hat sich auch die Bündner Staatsanwaltschaft eingeschaltet – diese überprüft, ob Straftaten vorliegen. Von einer Expertin wird ausserdem geprüft, wie die Sprengung die Umwelt beeinflusst hatte. 

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