Wegen Wohnblocks für Touristen in Zürich
SP lanciert Initiative gegen Airbnb

Künftig sollen Wohnungen in Zürich höchstens 90 Tage im Jahr an Kurzzeit-Besucher vermietet werden – genau wie in Luzern, wo das schon ab 2025 gilt.
Publiziert: 22.09.2024 um 00:24 Uhr
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Aktualisiert: 22.09.2024 um 07:06 Uhr
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Wohnungen nur für Kurzzeitmieten an bester Lage an der Bertastrasse in Zürich-Wiedikon.

Auf einen Blick

  • SP plant Initiative gegen Airbnb in Zürich
  • Ganze Wohnblocks an bester Lage werden kurzzeitig vermietet
  • Airbnb betont seine Bedeutung für den Tourismus
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Andreas SchmidInlandredaktor

Eine Liegenschaft an bester Lage, mitten in Zürich. Hier bietet eine Immobilienfirma Apartments für Touristen und Geschäftsleute an. Über Plattformen wie Airbnb – und ausschliesslich für kurze Aufenthalte. Weitere Wohnblocks der Gesellschaft, ebenfalls im Zentrum, stehen nur für Kurzmieter zur Verfügung. Fragen zu ihrem Geschäftsmodell lässt die Verwaltung unbeantwortet.

Auch in einem anderen Mehrfamilienhaus im beliebten Quartier Wiedikon sind sämtliche Wohnungen über Airbnb buchbar. Zu Preisen wie im Hotel. Die private Besitzerin gibt an, Vermietungen für Touristinnen und Touristen seien ihr Hauptberuf, den sie leidenschaftlich betreibe. Seit 2018 habe sie rund 20'000 zufriedene Gäste beherbergt. Durch Kurzzeitvermietungen könne sie mit einer Wohnung monatlich etwa 1000 Franken mehr einnehmen als durch einen normalen Mietvertrag. Das sei allerdings mit viel Arbeit verbunden.

Preisspirale beschleunigt

Dass der einheimischen Bevölkerung mitten in bevorzugten Wohngebieten ganze Liegenschaften entzogen werden, Bewohner im Tagesrhythmus wechseln und Eigentümer mit ihren Liegenschaften möglichst hohe Profite zu erzielen suchen, stört die Stadtzürcher SP. So sehr, dass sie nun eine Initiative ausarbeitet, um Airbnb und vergleichbare Buchungsplattformen zu regulieren. Florian Utz, Co-Präsident der Gemeinderatsfraktion, sagt zu Blick: «Wenn möglich wird die SP die Volksinitiative noch dieses Jahr lancieren.» Derzeit arbeite man den Initiativtext aus.

Vorgesehen ist laut Utz eine Regelung, wie sie in Luzern ab 2025 gilt. Dort wurde im Frühjahr 2023 das Volksbegehren «Wohnraum schützen – Airbnb regulieren» gutgeheissen. Wohnungen dürfen demnach künftig nur noch während 90 Tagen im Jahr an Interessenten vermietet werden, die sich kurzzeitig in Luzern aufhalten. Auch eine Volksinitiative in Interlaken BE und den umliegenden Gemeinden, für die mehr als doppelt so viele Unterschriften wie nötig zusammenkamen, lehnt sich an dieses Modell an.

«Die Ausbreitung von Airbnb-Angeboten hat verheerende Auswirkungen», begründet SP-Mann Utz das Ziel, auch in Zürich Kurzzeitvermietungen zu regulieren: «Einerseits wird der Bevölkerung Wohnraum entzogen, andererseits dreht die Preisspirale bei den Mieten noch schneller.» Für ein Zustandekommen der Initiative braucht die SP in Zürich in sechs Monaten 3000 Unterschriften.

Schwierige Kontrolle

Das Geschäft mit Kurzzeitvermietungen beschäftigt auch die Stadt und die Genossenschaften. Wohnungen in deren Besitz dürfen nicht wiederholt für kurze Zeit untervermietet werden. Verstösse kämen in städtischen Liegenschaften selten vor, sagt Catharina Fingerhuth, Sprecherin des Finanzdepartements. Denn wer sich nicht an die Regel halte, werde abgemahnt. Und: «In einem Fall kam es zur Kündigung eines Mietverhältnisses.»

Der Wohnungsleerstand lag in Zürich zuletzt bei 0,07 Prozent. Die regelmässige Vermietung von Business-Apartments für kurze Zeit verschärft die Wohnungsknappheit. Umso mehr sind neben der Stadt auch die Genossenschaften darauf bedacht, dass mit ihren günstigen Wohnungen keine verbotenen Nebeneinkünfte erzielt werden. «Wir kontrollieren die Belegung unserer Wohnungen regelmässig», sagt Cynthia Grasso, Sprecherin der Allgemeinen Baugenossenschaft Zürich (ABZ). So sehe man, wenn Mietparteien nicht in der Wohnung gemeldet seien, und könne reagieren. Von sich aus recherchiere die ABZ nicht auf den Vermietungsplattformen, gibt Grasso an, «denn verbotene Untervermietungen sind ein Randphänomen».

Bedeutend für Tourismus

Einschränkungen, wie Plattformen sie nun etwa in Luzern gewärtigen müssen, seien nicht zielführend, wehrt sich Ellen Madeker von Airbnb. Ein Reglement, das die Dauer von Weitervermietungen auf 90 Tage beschränke, führe dem Markt keinen zusätzlichen Wohnraum zu. Zudem kämen Airbnb-Gäste den Städten zugute, hält Madeker fest. «Kurzzeitvermietungen sind für den vielfältigen Tourismus in der Schweiz bedeutend, da sie Aufenthalte zu erschwinglichen Preisen bieten.» Zudem flössen über Airbnb beträchtliche Tourismusabgaben an Kantone und Gemeinden. Man wolle ein konstruktiver Partner sein, betont sie.

Florian Utz von der Stadtzürcher SP wird sich durch solche Bekenntnisse nicht von den Plänen für eine Initiative abhalten: Anders liessen sich gewinnorientierte Vermieter nicht von der Zweckentfremdung ihrer Wohnungen abhalten.

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