Es ist der 6. März 2021, die Schweiz befindet sich im Lockdown. Doch 90 Corona-Skeptikerinnen und -skeptiker sind die Corona-Regeln egal. Sie treffen sich im Restaurant Älpli in Gommiswald SG und feiern trotz Veranstaltungsverbot ein Fest. Bei der Party wird weder auf ausreichenden Abstand geachtet, noch halten sich die Feiernden an die Maskenpflicht.
Organisiert wurde die Veranstaltung von Älpli-Wirtin Barbara L.* und Konrad P.*, einem lokalen Autoverkäufer. Nun hat das Kreisgericht See-Gaster die zwei Organisatoren sowie Armin S.*, der als Redner auf der Veranstaltung auftrat, schuldig gesprochen. Das Trio wird gebüsst und muss ausserdem die Verfahrenskosten übernehmen, wie das «Tagblatt» berichtet.
Corona-Skeptiker-Trio muss Tausende Franken zahlen
Barbara L. muss mit 4160 Franken 90 Prozent der Verfahrenskosten tragen. Obendrauf kommt eine bedingte Geldstrafe von fünf Tagessätzen zu 120 Franken und eine Busse in Höhe von 1200 Franken.
Armin S., der im März 2021 als Guru und Wortführer der Corona-Skeptiker auftrat, muss 250 Franken zahlen. Hinzu kommen 3600 Franken Verfahrenskosten. Er hielt damals einen Vortrag und gab Tipps, wie man die Corona-Massnahmen umgehen könne. Konrad P. zahlt die gleiche Summe an Verfahrenskosten und muss dazu satte 1500 Franken blechen.
Im Sommer 2021 waren bereits 27 der rund 90 anwesenden Personen gebüsst worden. Ein Grossteil der Massnahmen-Gegner musste laut Strafbefehl 380 Franken bezahlen. Das Organisatoren-Trio hatte den Strafbefehl angefochten.
Massnahmen-Gegner fordern Freispruch
Was ihnen blühte, hätten die drei Massnahmen-Skeptiker schon im Oktober 2021 realisieren können. Ein erster Gast der Älpli-Feier stand zu diesem Zeitpunkt vor Gericht, nachdem er seinen Strafbefehl angefochten hatte. Bloss: Der Richter liess ihn damals vor dem Kreisgericht abblitzen. Die Folgen: Der Angeklagte musste danach neu einen mehr als dreimal höheren Betrag bezahlen als derjenige, der ursprünglich im Strafbefehl gefordert wurde.
Die drei Massnahmen-Gegner hatten einen Freispruch verlangt. Der Anwalt von Barbara L. hielt ein Plädoyer, in dem er versuchte, vermeintliche Gesetzeskonflikte im Corona-Gesetz aufzuzeigen. Rund 30 Corona-Skeptiker waren zu der Verhandlung erschienen. Ihr Applaus für den Verteidiger der Älpli-Wirtin änderte am Urteil des Richters nichts.
Barbara L. hat bereits angekündigt, das Urteil auf die nächste Instanz weiterziehen zu wollen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
* Namen bekannt