Urteil nach illegaler Party in Gommiswald SG
Saftige Bussen für Corona-Skeptiker vom Älpli

Im März 2021 trafen sich mitten im Lockdown im Restaurant Älpli in Gommiswald SG 90 Corona-Skeptikerinnen – ohne Masken, ohne Abstand. Jetzt wurden die Veranstalter der illegalen Feier vor Gericht schuldig gesprochen.
Publiziert: 11.01.2023 um 16:06 Uhr
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Im Restaurant Älpli in Gommiswald SG wurde im März 2021 eine illegale Veranstaltung von Corona-Skeptikern durchgeführt.
Foto: Marco Latzer
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Marian NadlerRedaktor News

Es ist der 6. März 2021, die Schweiz befindet sich im Lockdown. Doch 90 Corona-Skeptikerinnen und -skeptiker sind die Corona-Regeln egal. Sie treffen sich im Restaurant Älpli in Gommiswald SG und feiern trotz Veranstaltungsverbot ein Fest. Bei der Party wird weder auf ausreichenden Abstand geachtet, noch halten sich die Feiernden an die Maskenpflicht.

Organisiert wurde die Veranstaltung von Älpli-Wirtin Barbara L.* und Konrad P.*, einem lokalen Autoverkäufer. Nun hat das Kreisgericht See-Gaster die zwei Organisatoren sowie Armin S.*, der als Redner auf der Veranstaltung auftrat, schuldig gesprochen. Das Trio wird gebüsst und muss ausserdem die Verfahrenskosten übernehmen, wie das «Tagblatt» berichtet.

Corona-Skeptiker-Trio muss Tausende Franken zahlen

Barbara L. muss mit 4160 Franken 90 Prozent der Verfahrenskosten tragen. Obendrauf kommt eine bedingte Geldstrafe von fünf Tagessätzen zu 120 Franken und eine Busse in Höhe von 1200 Franken.

Armin S., der im März 2021 als Guru und Wortführer der Corona-Skeptiker auftrat, muss 250 Franken zahlen. Hinzu kommen 3600 Franken Verfahrenskosten. Er hielt damals einen Vortrag und gab Tipps, wie man die Corona-Massnahmen umgehen könne. Konrad P. zahlt die gleiche Summe an Verfahrenskosten und muss dazu satte 1500 Franken blechen.

Im Sommer 2021 waren bereits 27 der rund 90 anwesenden Personen gebüsst worden. Ein Grossteil der Massnahmen-Gegner musste laut Strafbefehl 380 Franken bezahlen. Das Organisatoren-Trio hatte den Strafbefehl angefochten.

Massnahmen-Gegner fordern Freispruch

Das «Älpli» und die Corona-Skeptiker
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Alles zum Fall:Das «Älpli» und die Corona-Skeptiker

Was ihnen blühte, hätten die drei Massnahmen-Skeptiker schon im Oktober 2021 realisieren können. Ein erster Gast der Älpli-Feier stand zu diesem Zeitpunkt vor Gericht, nachdem er seinen Strafbefehl angefochten hatte. Bloss: Der Richter liess ihn damals vor dem Kreisgericht abblitzen. Die Folgen: Der Angeklagte musste danach neu einen mehr als dreimal höheren Betrag bezahlen als derjenige, der ursprünglich im Strafbefehl gefordert wurde.

Die drei Massnahmen-Gegner hatten einen Freispruch verlangt. Der Anwalt von Barbara L. hielt ein Plädoyer, in dem er versuchte, vermeintliche Gesetzeskonflikte im Corona-Gesetz aufzuzeigen. Rund 30 Corona-Skeptiker waren zu der Verhandlung erschienen. Ihr Applaus für den Verteidiger der Älpli-Wirtin änderte am Urteil des Richters nichts.

Barbara L. hat bereits angekündigt, das Urteil auf die nächste Instanz weiterziehen zu wollen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

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