Darum gehts
- Somalier zu 17 Jahren Haft wegen Mordes verurteilt
- Streit um Kokain eskalierte
- Der Täter stach mindestens 17 Mal auf das Opfer ein
Ein Geschworenengericht hat am Donnerstag am Kantonsstrafgericht in Lugano einen Somalier (28) des Mordes schuldig gesprochen und zu einer 17-jährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Mann wird ausserdem für 15 Jahre des Landes verwiesen.
Laut Anklageschrift suchte der 28-Jährige sein Opfer (†50) am 1. März 2024 frühmorgens in dessen Wohnung in Chiasso TI auf, weil er bei ihm Kokain kaufen wollte. Aus dem «geringfügigen Motiv», dass der aufgesuchte Mann kein Kokain für ihn hatte, stach der Somalier mindestens 17 Mal auf sein Opfer ein. Das Opfer starb laut Anklageschrift unter anderem an inneren Blutungen.
Erst Disco, dann Mord
Dass der Täter dem 50-Jährigen weitere Messerstiche zufügte, obwohl bereits die ersten gereicht hätten, um ihn zu töten, bezeichnete der vorsitzende Richter bei der Urteilseröffnung als «pervers». Der 28-Jährige habe mit «besonders ausgeprägter Skrupellosigkeit» gehandelt.
Trotz des Drogeneinflusses bei der Tat sei der 28-Jährige bei «klarem Bewusstsein» gewesen, fuhr der vorsitzende Richter fort. Dies zeige auch der Umstand, dass er später via Nachbarn die Polizei habe rufen lassen.
In seinem Plädoyer sprach der Staatsanwalt von einer «totalen Geringschätzung des menschlichen Lebens» des Täters. Er habe aus «primitiven Motiven» gehandelt. Dies, nachdem er eine lange Nacht in einer Disco verbracht und grosse Mengen an Kokain konsumiert habe. Das Rückfallrisiko bezeichnete der Staatsanwalt als «hoch».
Anwältin: Tat war nicht geplant
Die Anwältin des 28-Jährigen argumentierte, die Voraussetzungen für Mord seien nicht gegeben. Sie plädierte deshalb auf vorsätzliche Tötung. Ihr Mandant sei zum Tatzeitpunkt lediglich bei «mittlerer Zurechnungsfähigkeit» gewesen, die Tat sei zudem nicht vorsätzlich geplant gewesen.
Der vorsitzende Richter sah indessen die Voraussetzungen für Mord erfüllt. Schon allein das «geringfügige Motiv», einen Menschen zu töten, weil er einem keine Drogen gebe, würde für die Qualifizierung von Mord reichen.
Tessin hat als einziger Kanton noch Geschworenengerichte
Auch das kaltblütige, skrupellose Handeln des Mannes erfülle die Voraussetzung für Mord. Eine frühere Haftstrafe wegen versuchter Tötung habe beim Verurteilten zu keinen «Einsichten» geführt, ergänzte der Richter.
In der Schweiz existieren heute keine Geschworenengerichte mehr – ausser im Tessin. 2010 hatte das Tessiner Stimmvolk die Abschaffung der Geschworenengerichte knapp abgelehnt.