Man will es sich draussen gemütlich machen und dann kommen sie schon angeflogen – Stechmücken. Die kleinen Insekten können verdammt nerven. Sogar so sehr, dass man ihretwegen wieder nach drinnen geht. Ein Paar aus Pfäffikon ärgerte sich genau darüber – und noch mehr über ihren Nachbarn.
Denn er soll mit seinem Weiher, auf seiner Dachterrasse, für die Mückenplage in der Wohnsiedlung verantwortlich sein. Anfang 2020 reichte das Paar eine Klage ein. Mit der Forderung: Der Weiher samt Biotop sollte innert 30 Tagen verschwinden. Das berichtet der «Bote der Urschweiz».
Laut dem Klägerpaar gebe es «enorme Stechmückenschwärme», die vom Biotop aus wie gesteuert auf ihre Terrasse fliegen. Dort würden die Insekten für «übermässige Immissionen» sorgen. Zum Beweis machten sie auch mehrere Videos, und zwar in den Jahren 2017 bis 2019.
Nicht mal Beweise für Mückenstiche
Zur Wiedergutmachung sollte der Nachbar tief in die Taschen greifen. Konkret: 92'000 Franken! Die hohe Summe ergäbe sich, weil die Wohnung durch die Mückenplage angeblich enorm an Wert verloren habe. Und weil die Dachterrasse so nicht mehr zu benutzen sei, forderten die Geplagten zusätzlich 37'337 Franken plus eine jährliche Summe von 12'300 Franken bis zum rechtskräftigen Urteil.
Zuerst beschäftigte sich das Bezirksgericht Höfe mit dem Fall – und wies die Klage im Oktober 2020 ab. Mit der Begründung: Die Kläger konnten unter anderem nicht einwandfrei beweisen, dass die Insekten tatsächlich vom Biotop des Nachbarn stammen. Ausserdem müsse man überall mit Mücken rechnen. Statt Geld zu bekommen, sollte das Klägerpaar zahlen. Das Gericht bürdete ihnen insgesamt 16'000 Franken auf.
Mehr Streit unter Nachbarn
Ein Unding für die Mückengeplagten. Sie zogen den Fall vor das Kantonsgericht. Aufgrund mangelnder Beweise wies aber auch diese Instanz die Klage ab. Die Dachterrassen-Besitzer würden nicht einmal beweisen können, ob und wie sie von den Mücken gestochen worden seien. Ausserdem würden die Beweisvideos alles andere als eine Plage zeigen. Hinzukamen weitere Verfahrenskosten plus eine Entschädigung für den Weiher-Besitzer. Doch der Mückenkrieg ist damit noch nicht beendet. Das Paar hat den Fall weitergezogen. Jetzt muss sich das Bundesgericht mit dem tierischen Nachbarschaftsstreit befassen. (lia)