Jetzt geht es plötzlich schnell: Der Bundesrat lockert weiter und ermöglicht so ab Montag einen weiteren Schritt in Richtung Normalität. Dabei setzt er stark auf die Eigenverantwortung der Bevölkerung. Denn Bussen sind im Alltag kaum vorgesehen.
Das ist neu erlaubt
- Veranstaltungen bis 1000 Personen sind ab Montag wieder erlaubt: Gute Nachrichten für Veranstalter: Ab Montag dürfen wieder Events mit bis zu 1000 Personen stattfinden. Allerdings muss der Veranstalter die 1000 Personen in Sektoren von maximal 300 Personen trennen. Ist es dort nicht möglich, Abstand zu halten oder andere Schutzmassnahmen ergriffen werden, müssen die Kontaktdaten aufgenommen werden. Bei Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen reicht es, wenn einfach bloss jeder zweite Sitz besetzt wird.
- Die Abstandsregel wird gelockert: Neu empfiehlt der Bundesrat nicht mehr einen Abstand von 2, sondern 1,5 Metern. Das bedeutet, dass wieder mehr Personen gleichzeitig ein Geschäft betreten dürfen und Restaurants wieder enger stuhlen können.
- Maskenpflicht bei Demonstrationen: Bei Demonstrationen gilt die Obergrenze von 1000 Personen nicht. Dafür muss man dort eine Maske tragen – eine Busse ist aber bei Verstoss gegen die Vorgabe nicht vorgesehen. Diese Regel gilt bereits ab morgen. Man könne Demos und Grossveranstaltungen nicht miteinander vergleichen, sagte Bundesrat Alain Berset (48). An Grossveranstaltungen würden sich letztlich viel mehr Menschen versammeln als an Demonstrationen.
- Einheitliche Schutzkonzepte: Der Bundesrat will dem Schutzkonzepte-Wirrwarr ein Ende setzen. Er hat die Vorgaben für diese vereinfacht und vereinheitlicht. Alle öffentlichen Orte brauchen ein Schutzkonzept, aber es wird auf spezifische Regeln für einzelne Branchen verzichtet.
- Keine Maskenpflicht im ÖV: Grosses Thema im Vorfeld war die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr. Auf diese verzichtet der Bundesrat weiterhin, jedoch rief Bundesrätin Simonetta Sommaruga (60) eindrücklich dazu auf, eine Maske zu tragen, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann und auf jeden Fall eine mitzunehmen, wenn man verreise. Die Kantone sind frei, eine regionale Maskenpflicht, zum Beispiel im ÖV, zu beschliessen.
- Keine Polizeistunde im Restaurant: Partygänger dürfen sich freuen. Die Polizeistunde ist aufgehoben und in Restaurants und Bars darf man wieder stehen! Allerdings erst ab Montag. Man wolle den Bars genügend Zeit zur Umsetzung lassen, begründete Berset.
- Keine Homeoffice-Empfehlung: Schluss mit Videokonferenz! Der Bundesrat hebt auch die Homeoffice-Empfehlung auf – sogar für die besonders gefährdeten Personen. Diese seien aber nicht weniger gut geschützt, sagt Bundespräsidentin Sommaruga. Die Arbeitgeber hätten unverändert eine Fürsorgepflicht. «Da hat sich nichts geändert.» Die Abstandsregeln gelten weiterhin auch im Betrieb.
Das bleibt verboten
Auch wenn heute die Super League wieder beginnt: Die Stadien dürfen weiterhin nicht voll gefüllt werden. Das Verbot für Events mit über 1000 Teilnehmern bleibt wie schon seit Längerem angekündigt noch bis mindestens Ende August bestehen, soll danach aber – sofern es die Lage zulässt – aufgehoben werden.
Das passiert bei einem Wiederanstieg
Kommt es zu einem Wiederanstieg der Ansteckungszahlen, sind von nun an wieder die Kantone stärker in der Pflicht. Sie müssen geeignete Massnahmen ergreifen. Ab wann sie handeln müssen, definiert der Bundesrat nicht genau, vielmehr ist das den Kantonen selbst überlassen. Damit droht wieder ein Flickenteppich an Regeln. Der Bund versucht aber zu koordinieren.
Überall habe ein Lernprozess stattgefunden, auch bei den Kantonen, sagt Bundespräsidentin Sommaruga auf die Frage, ob sie keine Angst habe, dass die Kantone überfordert sein werden. «Dieser Lernprozess hilft jetzt, Entscheidungen zu fällen.» Sie gibt sich zuversichtlich: «Jetzt mit 10 bis 35 Ansteckungen pro Tag macht es Sinn, gezielt einzugreifen.» Der Bund verschwinde aber nicht einfach. Man führe ein Monitoring und sei heute in einer «viel besseren Ausgangslage» als vor Ausbruch der Epidemie.