Und täglich grüsst das Murmeltier: Die Bau-Behördenposse aus Siglistorf AG ist nicht das erste Mal, bei dem Bauherren an den Behörden verzweifeln. Das sind die absurdesten Amtsschimmel-Geschichten aus dem Blick.
Einsparen auf Kosten der Bodeneigentümer
Die Stadtgemeinde Brig-Glis VS hat zu grosse Baulandreserven. Nun sollen nach der Revision des Raumplanungsgesetzes rund 18 Hektaren zu Landwirtschaftszone zurückgezont werden. Den Wert der Parzellen schätzen die Behörden auf etwa 50 Millionen Franken. Rund 70 Bodenbesitzer – so auch Leander Williner – könnten in der Gemeinde betroffen sein. Sie hoffen auf eine Entschädigung. Doch hinter verschlossenen Türen suchen die Behörden nach Wegen, um Geld zu sparen. Das belegen interne Protokolle, die Blick vorliegen. So hat der Stadtrat einen Juristen damit beauftragt, nach Sparmöglichkeiten zu suchen. So soll nur für Parzellen eine Entschädigung gezahlt werden, die früher legal eingezont wurden. Dabei wurden diese von den kommunalen Behörden eingezont und vom Kanton Wallis bestätigt!
Wenn der Kantönligeist umgeht
Auch Janet Kost ist mit behördlichem Wahnsinn konfrontiert. Es begann 2017 mit einer Baubeschwerde durch einen Nachbarn, weil Bauelemente in den 1980er-Jahren illegal erstellt wurden – noch vor dem Kauf durch Kost. Diese – wie etwa ein Zaun – müssten nachträglich bewilligt oder zurückgebaut werden. Seither liegt Kost mit der Gemeinde im Clinch. Denn: Auf Kosts Pferdeweide kommen nicht nur die beiden Kantone Zürich und Aargau zusammen, sondern auch vier verschiedene raumplanerische Zonen. Auf Zürcher Seite etwa eine Bauzone und eine Landwirtschaftszone. Auf der Aargauer Seite eine weitere Landwirtschaftszone und eine Landschaftsschutzzone. Das führt dazu, dass sich ihre Pferde auf dem Hof nicht frei bewegen können. Denn der Aufgang zur Pferdeweide liegt in der aargauischen Landschaftsschutzzone. Somit gelangen sie gar nicht auf die Weide, die auf der Zürcher Seite liegt.
2-Millionen-Haus in der Reservezone
In Oensingen SO standen zwei Bauprojekte – ein 2-Millionen-Haus und eine Strasse – nicht zonenkonform. Während das Haus in der Reservezone stehenbleiben durfte, musste ein asphaltierter Strassenabschnitt für viel Geld abgebaut werden. Die Oensinger fragten sich: «Wieso eigentlich?» So auch der Lehrer Kuno Blaser (76). Zu Blick sagte er im September 2023: «Wie kann es sein, dass mit zwei unterschiedlichen Ellen gemessen wird?» Fakt ist: Als das Haus errichtet wurde, stand es in einer Wohnzone. Als die Parzelle dann umgezont wurde, wurde das Gebäude zu einer «zonenfremden Baute». Trotzdem wurde es 2021 reibungslos zur Nutzung als Wohnhaus bewilligt und zum Kauf angeboten. Wie die Gemeinde bei der Bewilligung vorgegangen ist, konnte sich auch das Bundesamt für Raumentwicklung nicht erklären.
Kanalisation macht Bauherrn stinksauer
Patric Burtscher wollte auf seinem Grundstück eine Tiefgarage bauen. Die Baueingabe reichte er 2018 ein. Erst zwei Jahre später erfolgte die Bewilligung durch die Baukommission. Allerdings mit dem Vermerk, dass vor Baustart eine 30 Meter lange Kanalisationsleitung umgelegt werden müsse. Die Umlegung der Leitung und die damit verbundenen Kosten waren Sache der Gemeinde. Nach einem langen hin und her über die Kosten und die neue Position der Kanalisation, reichte es Burtscher. Ende 2022 begann er zu bauen – auch um kantonale Fördergelder für seine Solaranlage nicht zu verlieren. Doch dann stand plötzlich die Polizei auf der Matte. Strafanzeigen gingen ein, es erfolgt ein Baustopp. Absurd, sagte Burtscher zu Blick vor einem Jahr, sei die Lage der Rohre: «Die Kanalisation stört gar nicht. Sie verläuft ausserhalb der Tiefgarage.»
Papierkrieg um Camper-Stellplätze
Weil in der Schweiz Stellplätze für Wohnmobile und Camper Mangelware sind, bieten Bauern ihre Hofplätze für Kurzferien an. So etwa Corinne und Andreas Henz aus Bärschwil SO. Sie wollten zwei Stellplätze für Wohnmobile anbieten, wie sie Blick im Juni 2021 berichteten. So konnten sie etwas dazuverdienen, aber auch viele neue Leute kennenlernen. Doch der Papierkram raubte ihnen den letzten Nerv: Obwohl nichts gebaut wurde und keine neuen Leitungen verlegt wurden, mussten sie dafür eine Baubewilligung beantragen. Dutzende Dokumente und Auszüge mussten her. Speziell: Gemäss dem Raumplanungsgesetz werden Stellplätze – die als landwirtschaftsfremde Bauten gelten – nur dann bewilligt, wenn der Betrieb ohne Zusatzeinkommen nicht weiter bestehen kann. Wer trotz fehlender Bewilligung Stellplätze anbietet, muss bei Auffliegen tief in die Tasche greifen. Dies berichtete Bauer Beat F.* aus der Region Oberaargau. Er musste 1300 Franken für fünf Stellplätze auf seinem Bauernhof hinblättern.
*Name bekannt