Für die Tötung seines Peinigers
Rapper Ruben D. kassiert 8 Jahre

Rapper Ruben D. (28) wurde am Freitag am Richteramt Olten-Gösgen SO zu acht Jahren Haft wegen vorsätzlicher Tötung verurteilt. Er hatte im September 2022 den Bestatter Paul T. (†60) am Ufer der Aare getötet. Der Anwalt von D. kündigte Berufung an.
Publiziert: 23.08.2024 um 18:28 Uhr
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Aktualisiert: 23.08.2024 um 18:29 Uhr
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Rapper Ruben D. wurde in erster Instanz zu acht Jahren Haft verurteilt. Bis zum definitiven Rechtsspruch bleibt er auf freiem Fuss.
Foto: Zvg

Auf einen Blick

  • Rapper Ruben D. kassiert acht Jahre Haft
  • Das Opfer missbrauchte Ruben D. jahrelang sexuell
  • Ruben D. sass 256 Tage in Untersuchungshaft
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Beat MichelReporter

Das Richteramt Olten-Gösgen SO hat am Freitag Rapper Ruben D.* (28) das erstinstanzliche Urteil eröffnet. Er hatte in der Nacht vom 7. auf den 8. September 2022 Bestatter Paul T.* (†60) am Ufer der Aare umgebracht. Dafür kassierte er jetzt eine Freiheitsstrafe von acht Jahren, das dreiköpfige Gericht hat auf vorsätzliche Tötung entschieden.

Ruben D. erschien am Gericht in Olten in Begleitung von Freunden und Familie. Sie schirmten ihn von den zahlreichen Zuschauern ab. Ruben D. selbst wirkte ernst und nervös. Der vorsitzende Richter liess den Beschuldigten noch eine Weile im Ungewissen, er las zuerst die Begründung vor. Erst gegen Schluss seines Vortrags gab er das Strafmass preis. Ruben D. war nach der Eröffnung sichtlich niedergeschlagen.

Staatsanwältin plädierte auf Mord

Die Staatsanwältin hatte an der Verhandlung am 14. August auf Mord plädiert. Das Richtergremium aber sah die Voraussetzungen dafür nicht gegeben. Der Vorsitzende Richter sagte jetzt: «Das Opfer ist als Erster aus dem Haus gegangen, und er hat auch den Revolver mitgenommen. Er hat auch die ersten zwei Schüsse abgegeben. Es ist nicht so, dass Ruben D. das Opfer unter einem Vorwand an die Aare gelockt hätte, um ihn zu töten.» 

Auch die jahrelange sexuelle Ausbeutung des Täters durch das Opfer warf der Richter zugunsten des Beschuldigten in die Waagschale. Strafmildernd war zudem, dass Ruben D. vor der Tat Marihuana konsumiert hatte.

Langer Todeskampf

Gegen den von der Verteidigung geforderten Totschlag spreche das strukturierte Vorgehen bei der Tötung und die schweren Verletzungen des Opfers. «Fast alle Rippen und das Brustbein waren gebrochen, das Opfer verblutete zuletzt wegen des Schusses in den Hintern», sagte der Richter. Als Ruben D. den Tatort verliess, habe das Opfer noch gelebt. «Er hatte einen langen und qualvollen Todeskampf», hält der Richter fest.

Auf einen Notwehrexzess könne man sich in diesem Fall nicht berufen, heisst es im Urteil. «Notwehr ist es nur bis zu dem Zeitpunkt gewesen, als sich der Täter der Waffe behändigt hatte und das Opfer am Boden lag. Danach hätte Ruben D. jederzeit aufhören können. Doch er traktierte das Opfer weiter. Es war nur noch Wut und Rache», hält der Richter fest.

Verteidiger hat Berufung angekündigt

Oliver Wächter, der Anwalt von Ruben D., hat bereits Berufung angekündigt. «Die Strafe ist viel zu hoch», sagt er gegenüber Blick. «Die Tat meines Mandanten ist ein klassischer Totschlag. Er wurde über 15 Jahre lang vom Täter schwerst sexuell missbraucht. Da staut sich einiges auf. Klar, dass er dann nicht nur eine Ohrfeige austeilt», sagt der Anwalt. «Dass es dann zu entsprechend schlimmen Verletzungen kam, kann ich gut nachvollziehen», sagt er weiter. Die Situation am Fluss sei derart eskaliert, weil das Opfer eine Waffe mitgebracht und versucht hatte, auf seinen Mandanten zu schiessen. Nur deshalb sei es schlussendlich so weit gekommen.

Die Staatsanwaltschaft ist anderer Meinung. «Auch wir prüfen, ob wir das Urteil akzeptieren», sagt Staatsanwältin Regula Echle im Gespräch mit Blick. «Wichtig ist schon mal, dass das Gericht den Sachverhalt gleich wie die Staatsanwaltschaft eingeschätzt hat. Nur das Vorleben hat das Gericht anders gewichtet, daher ist es für das Gericht kein Mord.»

Das Urteil kann an das kantonale Obergericht weitergezogen werden. Ruben D., der 256 Tage in Untersuchungshaft sass, bleibt auf freiem Fuss – bis der Strafvollzug die Haft anordnet. Das Gericht verzichtete auf die Anordnung einer Sicherheitshaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

* Namen geändert 

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