Ein 27-jähriger Mann muss sich nach dem Tötungsdelikt in Winznau SO wegen Mordes vor Gericht verantworten. Die Solothurner Staatsanwaltschaft wirft dem Schweizer aus der Region Solothurn vor, in der Nacht vom 7. auf den 8. September 2022 einen 60-jährigen Mann aus der Region getötet zu haben – mittels massiver körperlicher Gewalteinwirkung und unter Verwendung einer Schusswaffe auf besonders skrupellose Weise.
Der Angeklagte, Rapper Ruben D.*, sei geständig und befinde sich unter Anordnung von Ersatzmassnahmen auf freiem Fuss, teilt die Staatsanwaltschaft mit.
Handschellen klickten nach wenigen Tagen
Beim Opfer handelt es sich um Bestatter Paul T.*. Die Kantonspolizei hatte den 60-Jährigen tot am Aareufer aufgefunden. Wenige Tage später wurde D. als Tatverdächtiger festgenommen. Für die Polizei war von Anfang klar, dass es sich um ein Gewaltdelikt handelte.
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Doch weshalb befindet sich der Verdächtige trotz der Schwere des Delikts und der Skrupellosigkeit Tat auf freiem Fuss?
Claudia Meier von der Staatsanwaltschaft Solothurn erklärt auf Anfrage von Blick: «Es ist auch bei schweren Delikten nicht in jedem Fall zwingend, dass die beschuldigte Person bis zur Hauptverhandlung durchgehend inhaftiert ist.»
Anstelle der Untersuchungshaft könne das Gericht eine oder mehrere Ersatzmassnahmen anordnen, wenn sie den gleichen Zweck erfüllten wie die Haft. «Der Beschuldigte befand sich mehrere Monate in Untersuchungshaft und wurde schlussendlich unter Anordnung mehrerer Ersatzmassnahmen aus der Untersuchungshaft entlassen», sagt Meier. Die Nichteinhaltung von Ersatzmassnahmen könne zur Rückversetzung in die Untersuchungshaft führen.
Wann der Prozess vor dem Richteramt Olten-Gösgen stattfindet, steht noch nicht fest.
* Namen geändert