Er deckte illegalen Zivilschutzeinsatz für Bauern auf
Jetzt wird Blogger Ivo Kuster (44) mit Brief gedroht

Ivo Kuster beobachtete per Zufall letzten Juni einen illegalen Grosseinsatz des Zivilschutzes Zürichsee-Linth. Er machte das auf seinem Blog publik. Jetzt wird er dafür in einem anonymen Brief bedroht und als Verräter beschimpft.
Publiziert: 02.03.2024 um 12:02 Uhr
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Aktualisiert: 03.03.2024 um 16:48 Uhr
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Ivo Kuster (44) mit dem Drohbrief, der ihn als Verräter des Zivilschutzes anprangert und den dreifachen Familienvater mit Prügel und sogar dem Tod bedroht.
Foto: Beat Michel
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Beat MichelReporter

Es war ein Einsatz, der eigentlich nur in den übelsten Vorurteilen gegen den Schweizer Zivilschutz vorkommen sollte. Doch es war Realität: Eine Kompanie des Zivilschutzes Zürichsee-Linth erledigte für einen privaten Bauern harte Arbeiten. Sie erstellten sogar Bauten, die eigentlich eine Baubewilligung bräuchten. Der kritische Blogger Ivo Kuster (44), Sozialarbeiter, Armee-Offizier und SP-Mitglied aus Eschenbach SG, machte die Aktion publik. Dafür kassierte er jetzt eine anonyme Warnung. «Es ist ein ernstzunehmender Drohbrief», sagt er zu Blick.

Das Wesen des Schreibens wurde bereits auf der Adressierung angedeutet: «Ivo Kuster, civildefensetraitor, Eschenbach SG», steht in handgeschriebener Blockschrift auf dem mit A-Post frankierten Umschlag. Frei aus dem Englischen übersetzt heisst das: Zivilschutz-Verräter. Der Brief beginnt dann noch härter: «Ivo Kuster, der Judas und das Verräterschwein», steht darin, ausgedruckt auf einem A4-Blatt.

«Richtig auf die Fresse»

Dann kommt es ganz dick: «Überall hast du die Schnauze drin, obwohl es dich nichts angeht. Du kriegst einmal richtig auf die Fresse.» Am Schluss des Pamphlets folgt sogar ein Tötungswunsch: «Du gehörst in den Gazastreifen als Schutzschild der Hamas», wünscht er dem dreifachen Familienvater. Unterschrieben sind die Zeilen mit «Die Zivilschützer».

Ivo Kuster ist sicher, dass er den Brief erhalten hat, weil er bei der Gemeinde und bei kantonalen Behörden interveniert hat. Er hatte am Morgen des 13. Juni letzten Jahres vier Kleinbusse des Zivilschutzes gesehen und später erfahren, wo diese hinfuhren. Sie waren unterwegs zu einem Bauern. Unter anderem halfen die Zivilschutzpioniere beim Umbau eines Stalls – wofür jedoch eine Baubewilligung fehlte. Zudem wurden Entsorgungsfeuer in Waldnähe entfacht und Abbruchmaterial für den Ausbau eines Betriebswegs verwendet. All das war Gratisarbeit für den Bauern aus Rüeterswil, einem Ortsteil von Eschenbach.

Brief ist ernst zu nehmen

Ivo Kuster hat einen dunklen Verdacht: «Das Schreiben könnte tatsächlich von einem der Zivilschützer stammen. Die Leute fühlen sich im Recht und geben mir die Schuld für die Kritik an ihrer Übung. Es wurde ihnen nie gesagt, dass der Einsatz falsch war, und die Aufsichtsbehörde nahm nie eine administrative Untersuchung beim Kader vor», sagt er zu Blick. Er nimmt den Brief sehr ernst. Er sagt: «Ich habe Anzeige erstattet wegen Drohung.»

Martin Stöckling, Präsident der Zivilschutzkommission der betroffenen Region Zürichsee-Linth, ist empört, als er durch Blick von dem Drohbrief erfährt. Er sagt: «So etwas geht gar nicht. Ich verurteile diesen Drohbrief. Ich stehe selber durch meine politischen Ämter in der Öffentlichkeit und erhalte ebenfalls anonyme Schreiben. Es ist undemokratisch und hinterhältig, jemanden auf diese Art zu bedrohen oder zu beschimpfen.»

Dass der Einsatz in Eschenbach von letztem Juni ungenügend aufgearbeitet wurde, will er so nicht gelten lassen. Er stellt klar: «Wir haben beschlossen, dass der Zivilschutz Zürichsee-Linth in Zukunft von Privaten keinen Auftrag mehr entgegennimmt, und Übungen finden nur noch auf öffentlichem Grund statt.» Zudem sollen die Führungskompetenzen der Vorgesetzten besser geschult werden. «Einzelne Vorgesetzte konnten sich vor Ort nicht durchsetzen», erklärt Stöckling.

Dass der Brief tatsächlich von einem Zivilschutzmitglied kommt, kann er fast nicht glauben. Die Polizei sucht jetzt den oder die Autoren des Briefes. Eine Drohung in dieser Art ist kein Kavaliersdelikt: Es droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

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