Im Auftrag des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) und unter der Federführung der Post einigten sich am Dienstag Spitzenvertreter von Handel, Logistik und Sozialpartner am runden Tisch auf ein Massnahmenpaket.
Der gemeinsame Kraftakt ermögliche es, dass die Menschen weiterhin sicher zu Hause bleiben könnten, versorgt seien und gleichzeitig das Versorgungssystem bis auf Weiteres in der Schweiz aufrechterhalten bleibe, heisst es in einer Mitteilung der Post und der anderen Partner aus Versand- und Detailhandel vom Mittwoch.
Mitarbeiterzahl kann nicht beliebig erhöht werden
Das Nadelöhr ist die Paketmenge, die von den Post-Mitarbeitenden in den Paketzentren verarbeitet werden müssen. Aufgrund der Vorgaben zum Social Distancing kann nämlich die Anzahl der Beschäftigten trotz der grossen Mengen nicht beliebig erhöht werden.
Entlastung bringen soll ein Bündel an Massnahmen. So soll die Verarbeitung von kleinen Paketen künftig verstärkt über die Logistikkette des Briefversandes erfolgen. Mehrere Schweizer Paketdienstleister und Logistiker stellen einen Teil ihrer Sortier- und Transportkapazitäten der Post zur Verfügung.
Geschäfte bieten Click&Collect an
Mit dem System Click&Collect sollen zudem die online bestellten Waren vermehrt in den offenen Verkaufsstellen der Händler und in den Postfilialen abgeholt werden können. Die Händler übernehmen auch für die Post einen Teil der Vorsortierung, etwa nach Grösse und Destination.
Je nach Entwicklung der Paketmengen und der Situation in der Schweiz sei jedoch zu erwarten, dass weitere Massnahmen in den nächsten Wochen notwendig würden, heisst es in der Medienmitteilung.
Massnahmen folgen nicht auf Kosten der Angestellten
Der Personalverband transfair teilte in einem Communiqué mit, weitere Massnahmen dürften nicht auf Kosten der Angestellten erfolgen. Eine erhöhte Wochenarbeitszeit gehe nicht an. Dass das System nicht mehr nachkomme, liege an den Transport- und Platzkapazitäten der Paketzentren.
Kontingente eingeführt
Am vergangenen Freitag hatte die Post die Reissleine gezogen und mitgeteilt, dass die 100 grössten Paketauftraggeber mit Kontingenten belegt würden. Sie könne die Paketflut sonst nicht mehr bewältigen.
Der Verband des Schweizerischen Versandhandels hatte sich alarmiert gezeigt. Verschiedene Online- und stationäre Händler hätten unterdessen ihre Kapazitäten aufgestockt oder verlagert, um der steigenden Online-Nachfrage Herr zu werden. Nun würden diese Bemühungen innert Tagesfrist in Frage gestellt. (SDA)
Der Bundesrat stuft am 16. März die Situation in der Schweiz neu als ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz ein. Sie erlaubt dem Bundesrat, in allen Kantonen einheitliche Massnahmen anzuordnen. Zuvor hat er die Kantone über diesen Schritt informiert. Ab dem 17. März um Mitternacht gelten folgende Regeln:
- Öffentliche und private Veranstaltungen sind verboten.
- Alle Läden, Restaurants und Bars werden bis mindestens am 26. April 2020 geschlossen.
- Dasselbe gilt für Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzert- und Theaterhäuser, Sportzentren, Schwimmbäder und Skigebiete werden geschlossen. Ebenso werden Betriebe geschlossen, in denen das
Abstand halten nicht eingehalten werden kann, wie Coiffeursalons oder Kosmetikstudios. - Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittelläden und die Gesundheitseinrichtungen.
- Die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Lebensmitteln, Medikamenten und Waren des täglichen Gebrauchs ist sichergestellt: Es sind genügend Vorräte angelegt.
- Lebensmittelläden, Take-aways, Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten und Apotheken bleiben geöffnet, ebenso Tankstellen, Bahnhöfe, Banken, Poststellen, Hotels, die öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen.
- Auch Werkstätten für Transportmittel können geöffnet bleiben.
- Die Einreise in die Schweiz wird drastisch eingeschränkt, dazu werden Grenzkontrollen eingeführt.
- Zur Unterstützung der Kantone in den Spitälern, bei der Logistik und im Sicherheitsbereich hat der Bundesrat den Einsatz von bis zu 8000 Armeeangehörigen bewilligt. Auch der Zivilschutz wird aufgeboten.
- Bundesrat appelliert weiterhin an alle Bürger: «Abstand halten kann Leben retten!»
- Der Bundesrat verzichtet vorerst auf eine allgemeine Ausgangssperre. Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, hat er aber die Kontaktregeln verschärft. Gruppen über fünf Personen drohen Bussen von 100 Franken pro Person.
- Die Arbeitgeber im Baugewerbe und in der Industrie werden zudem verpflichtet, die Empfehlungen des Bundes zur Hygiene und zum Abstandhalten einzuhalten. Betriebe, die sich nicht daran halten, sollen geschlossen werden.
- Die Wirtschaft bekommt mehr Geld: Mit 32 Milliarden Franken beschliesst der Bundesrat wohl das grösste Konjunkturpaket der Schweizer Geschichte. Insgesamt stehen über 40 Milliarden Franken zur Verfügung.
-
Die Bewilligungsdauer von Kurzarbeit wird von 3 auf 6 Monate verlängert. Damit kann die Anzahl Gesuche minimiert und somit das Bewilligungsverfahren beschleunigt werden. Die Frist zur Voranmeldung für Kurzarbeit wird gänzlich aufgehoben.
-
Bei der Stellenmeldepflicht werden alle damit verbundenen Aufgaben und Pflichten für Arbeitgeber und die öffentliche Arbeitsvermittlung vorübergehend aufgehoben. Damit werden die Rekrutierungsprozesse beispielsweise für medizinisches Personal, die Pharmabranche, die Landwirtschaft oder die Logistik erleichtert.
-
Bei der Arbeitslosenversicherung wird auf das Einreichen des Nachweises von Arbeitsbemühungen verzichtet. Die versicherte Person muss den Nachweis der Arbeitsbemühungen aber spätestens einen Monat nach Ablauf der COVID-19-Verordnung 2 nachreichen.
-
Um Aussteuerungen zu vermeiden, erhalten alle anspruchsberechtigten Personen maximal 120 zusätzliche Taggelder.
-
Arbeitgeber dürfen für die Bezahlung der Arbeitnehmerbeiträge an die berufliche Vorsorge vorübergehend die von ihnen geäufneten Arbeitgeberbeitragsreserven verwenden. Diese Massnahme soll es den Arbeitgebern erleichtern, Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Für die Arbeitnehmenden hat die Massnahme keine Auswirkungen.
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Der Bundesrat hat zudem beschlossen, eine Bewilligungspflicht für die Ausfuhr von medizinischer Schutzausrüstung einzuführen.
Der Bundesrat stuft am 16. März die Situation in der Schweiz neu als ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz ein. Sie erlaubt dem Bundesrat, in allen Kantonen einheitliche Massnahmen anzuordnen. Zuvor hat er die Kantone über diesen Schritt informiert. Ab dem 17. März um Mitternacht gelten folgende Regeln:
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- Dasselbe gilt für Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzert- und Theaterhäuser, Sportzentren, Schwimmbäder und Skigebiete werden geschlossen. Ebenso werden Betriebe geschlossen, in denen das
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Das Coronavirus beschäftigt aktuell die ganze Welt und täglich gibt es neue Entwicklungen. Alle aktuellen Informationen rund ums Thema gibt es im Coronavirus-Ticker.
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