Neben Schokolade, Fondue und Älplermagronen sorgt die Schweizer Küche speziell wegen einer «Delikatesse» immer wieder für weltweites Aufsehen. Hierzulande ist es nämlich – als einzigem Land in Europa – legal, das eigene Büsi oder den eigenen Hund zu verspeisen – so darf man seinen flauschigen Vierbeiner schlachten, zubereiten und verzehren.
Was jedoch nicht erlaubt ist, den knusprigen Büsi-Braten – der früher in den Kantonen Bern, Luzern und Jura zu Weihnachten gerne in Thymian gekocht wurde – mit anderen Gästen zu teilen. Nur das eigene Tier darf gegessen werden. Ausserdem muss das Tier «tierschutzkonform» getötet werden.
Büsirücken im Nobelrestaurant
Erst diese Woche sorgte dies im «Südkurier» wieder für Schlagzeilen: So wurde es anfangs 2024 in Südkorea endgültig verboten, in der Eidgenossenschaft bleibt der Haustier-Verzehr aber weiterhin erlaubt. Skurril, finden unsere deutschen Nachbarn. Die Schweizer und Schweizerinnen werden ihr Büsi-Fresser-Image einfach nicht los – was auch einem Youtube-Video von 2016 zu verdanken ist.
Damals sorgte ein Werbespot für ein angebliches Schweizer Nobelrestaurant für Aufruhr: Das fiktive Lokal nannte sich «La Table Suisse» und hatte eine aussergewöhnliche Speisekarte – so gab es neben Gulasch vom Sennenhund auch «das zarteste Stück der Katze»: den Büsirücken.
Das Video wurde von einer deutschen Werbeagentur lanciert. Das Ziel lag dabei darin, die Doppelmoral von Fleischkonsumenten aufzuzeigen – das sorgte für viel Aufsehen. Die Aktion erreichte rund 10 Millionen Menschen – und verstärkte die internationale Sicht, dass man hierzulande hin und wieder gerne mal ein Büsi zubereitet.
«Man isst ja quasi ein Familienmitglied»
«Früher kam dies häufiger vor als heute, vor allem in Folge der allgemeinen Lebensmittelknappheit», sagt Samuel Furrer, Doktor der Naturwissenschaft und Leitung Fachbereich Tierschutz beim Schweizer Tierschutz zu Blick. Laut einem Bericht des «Tages-Anzeigers» würden die Anzahl der Personen, die heutzutage regelmässig ein Haustier verzehren, zwischen 100 und 200 Personen liegen. Wie Furrer bestätigt, erhält er auch noch Meldungen über solche Vorfälle – «diese lassen sich meistens aber nicht überprüfen.»
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Wenn man ja seinen Hund oder seine Katze essen darf – dürfte man dann auch Schlangenfilets zubereiten, wenn man eine im Terrarium rumliegen hat? «Von Gesetzes wegen darf man das. Die Tötung von Katze und Hund zu Nahrungszwecken ist bei uns gesellschaftlich verpönt. Es gilt als unmoralisch, quasi ein Familienmitglied zu essen. Für die allermeisten Heimtierhalter kommt das natürlich auch überhaupt nicht infrage.»
Keinen Unterschied zwischen Heim- und Nutztieren
Ob die Abschaffung des Gesetzes da helfen würde? «Ein entsprechendes Gesetz hätte kaum Wirkung, weil es sich schlecht kontrollieren liesse und nur ganz wenige Fälle tangieren würde», findet Furrer. Er möchte an die Botschaft von «La Table Suisse» anknüpfen.
«Das Video stellt die wichtige Frage nach dem Unterschied von Heimtieren und Nutztieren.» Biologisch gäbe es, so Furrer, nämlich keinen Unterschied zwischen dem heimischen Bello und einer Kuh. «Von der Empfindungs- und Leidensfähigkeit gibt es keinen grossen Unterschied. Die einen zu essen ist gesellschaftlich akzeptiert, die anderen jedoch nicht. Hier gilt es anzusetzen.»
Der Mythos der Schweizer–Büsi-Fresser bestätigt sich also nicht – wie aber überall auf der Welt muss auch in der Schweiz der Fleischkonsum gesenkt werden. «Der Fleischkonsum in der Schweiz ist viel zu hoch. Zu hoch sind die Tierbestände, zu hoch das Tierleid und zu hoch die damit verbundenen schädlichen Emissionen.»