Acht Jahre lang war eine Raumpflegerin aus Deutschland beim Unternehmen angestellt. Dann erhielt sie die fristlose Kündigung – wegen einer zehnminütigen Kaffeepause.
Der Fall landete nun vor Gericht. Laut den Akten erzählte die Frau ihren Arbeitskolleginnen, sie würde in den Keller gehen. Stattdessen traf sie sich in einem benachbarten Lokal mit einer unbekannten Person auf einen Kaffee, wie der «Spiegel» schreibt. Zwar hielt sie sich dort nur für etwa zehn Minuten auf, doch erfasste sie die Abwesenheit nicht im Zeiterfassungssystem.
Chef erwischte sie
Grosses Pech für die Frau: Ihr Chef erwischte sie bei der Pause und konfrontierte sie mit dem Vorfall. Dabei leugnete die Frau ihr Vorgehen zunächst. Erst als der Vorgesetzte ihr Bilder zeigen wollte, die sie in der inoffiziellen Pause zeigen, wurde die Angestellte einsichtig und gestand die Kaffeepause.
Mehr Ärger mit dem Arbeitgeber
Der scheinbar harmlose Vorfall war für den Chef Grund genug für eine Kündigung. Nach Zustimmung des Integrationsamtes entliess er die Angestellte fristlos. Die Zustimmung war erforderlich, da die Frau einen Behinderungsgrad von 100 Prozent hat.
Frau reicht Klage ein – und verliert
Dagegen reichte die Frau Klage ein. Sie beteuerte, dass es sich um einen Einzellfall handelt und dass es zuvor nie Probleme gab. Zudem habe sie schlichtweg vergessen, ihre Abwesenheit einzutragen.
Das Landesarbeitsgericht Hamm hält die Kündigung jedoch für rechtmässig, da die nicht erfasste Abwesenheit als Arbeitszeitbetrug gilt und die Frau ihre Tat zunächst leugnete. Dadurch entstand ein massgeblicher Vertrauensbruch.