Bündner Behörden verzichten auf Suspendierung
Praktikantin (25) bezichtigt Verwaltungsrichter (47) der Vergewaltigung

Es sind schwere Vorwürfe, die eine ehemalige Praktikantin des Bündner Verwaltungsgerichts erhebt. Ein Richter soll sie im Dezember des letzten Jahres vergewaltigt haben, nachdem er sie bereits vorher über längere Zeit immer wieder sexuell belästigt hatte.
Publiziert: 11.12.2022 um 11:48 Uhr
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Ein Richter des Verwaltungsgerichts in Chur wird beschuldigt, vergangenen Dezember eine Praktikantin (25) vergewaltigt zu haben.
Foto: Keystone

Im Kanton Graubünden wird ein Richter des Verwaltungsgerichts in Chur beschuldigt, eine Praktikantin (25) vergewaltigt zu haben. Bereits zuvor soll er sie über längere Zeit sexuell belästigt haben. Der Vorfall habe sich laut einem Bericht des Portals Inside Justiz vor rund einem Jahr ereignet.

Am 13. Dezember 2021 soll der Richter, ein 47-jähriger Familienvater, die Praktikantin am Abend zu sich ins Büro geholt haben, um mit ihr einen Fall zu besprechen. Dazu kam es dann aber nicht.

DNA-Spuren belegen Intimitäten

Gemäss der Strafanzeige, welche die Praktikantin im März dieses Jahres eingereicht hat, soll sich der Richter an ihr vergangen und sie vergewaltigt haben. Es gilt die Unschuldsvermutung.

DNA-Spuren des Richters, die bei einer Untersuchung im Unterleibsbereich der Frau gefunden wurde, bestätigen die Intimitäten. «Der Beschuldigte stellte verbale sexuelle oder körperliche sexuelle Belästigungen in Abrede», heisst es im Polizeirapport. Er habe aber eingeräumt, dass es vereinzelte körperliche Kontakte gegeben habe, bei denen sie ihn und er sie berührt habe.

Laut der Staatsanwaltschaft Graubünden sei bereits ein Verfahren gegen den Beschuldigten eröffnet worden. Dabei wurde auch die Immunität des Richters aufgehoben.

Beschuldigter ist weiterhin im Amt

Inside Justiz erhebt derweil schwere Vorwürfe gegen die Bündner Behörden. So sei der Richter zwar am 30. März von der Kantonspolizei Graubünden abgeholt und einen Tag lang befragt worden.

Dabei hätten die Ermittler aber weder sein Handy noch seinen Computer oder andere Arbeitsgeräte eingezogen und ausgewertet. Ausserdem seien weder das Büro des Richters durchsucht noch andere Angestellte des Verwaltungsgerichts zu der Angelegenheit befragt worden. Eine Untersuchungshaft musste der Richter auch nicht über sich ergehen lassen.

Der Richter ist weiterhin im Amt und fällt Urteile. Die grossrätliche Kommission für Justiz und Sicherheit (KJS) hätte zwar die Möglichkeit gehabt, ein Gesuch um die Suspendierung des Beschuldigten zu stellen, hat dies aber bisher nicht getan. Warum so entschieden wurde, ist aktuell nicht bekannt. (ced)


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