Kolumne von Stefan Meierhans
Gute Ergebnisse ohne Richter

Die einvernehmliche Regelung ist ein wichtiges Instrument des Preisüberwachers. Der Name klingt nach Kompromiss, was die Frage aufwirft: Ist es eine gute Idee, zu verhandeln statt zu befehlen?
Publiziert: 13.11.2023 um 15:13 Uhr
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Stefan MeierhansPreisüberwacher

Objektiv betrachtet ist die einvernehmliche Regelung für alle Beteiligten, insbesondere auch für die Konsumentinnen und Konsumenten, eine sehr vorteilhafte Lösung. Auch ich ziehe sie einer Preisverfügung – die ebenfalls eines meiner Instrumente ist – deutlich vor. Warum?

Wenn Preiserhöhungen, wie zum Beispiel dieses Jahr bei der Post oder im ÖV, angedacht werden, legen mir die jeweiligen Exponenten ihre Pläne einige Zeit vor der geplanten Umsetzung zur Beurteilung vor. Wenn die Erhöhungen nach meinen Berechnungen nicht gerechtfertigt sind, greife ich ein. Verständlicherweise stösst meine Intervention bei den Unternehmen nicht selten auf wenig Gegenliebe.

Schicke ich ihnen eine Preisverfügung ins Haus, entsteht daraus in der Regel ein Gerichtsfall. Dieser nimmt dann Jahre in Anspruch, ist teuer, bindet Ressourcen und ist während dieser Zeit mit Unsicherheit behaftet. Am Ende kann es sogar sein, dass der potenzielle Nutzen gar nicht mehr zum Tragen kommt, weil sich die Welt in der Zwischenzeit weitergedreht hat und es andere preislich relevante Entwicklungen gegeben hat. Die Preisverfügung nutze ich deshalb als Ultima Ratio – wenn wir es anders nicht ins Ziel schaffen.

Die einvernehmliche Regelung kennt diese Probleme nicht. Sie bedarf keiner besonderen Form und verursacht keinen nennenswerten bürokratischen Aufwand. Eigentlich funktioniert sie recht ähnlich wie Vertragsverhandlungen in der Privatwirtschaft. Der Unterschied ist, dass eine Einigung mit mir erst dann möglich wird, wenn die neuen Preise den von mir berechneten Missbräuchlichkeitsbereich verlassen haben. Einvernehmliche Regelungen werden jeweils befristet, sodass das Unternehmen nicht für eine zu lange Zeit das Risiko geänderter Umstände tragen muss. Allenfalls kann (oder muss!) sie nach Fristablauf jedoch verlängert werden.

In Summe kann ich festhalten: Die einvernehmliche Regelung ist eine schnelle, unbürokratische, günstige und zielführende Lösung. In der Regel dauert es «nur» wenige Wochen oder Monate, bis die Preiserhöhungspläne in den Bereich «angemessen» zurückgestutzt sind – oder zu hohe Preise gesenkt sind. Der Vorteil für die Konsumentinnen und Konsumenten liegt meist darin, dass sie die ursprünglich geplanten Preiserhöhungen nie zahlen müssen, sondern nur den als nicht-missbräuchlich erzielten Verhandlungspreis. Ich meine, mit diesem Kompromiss ist allen Beteiligten gut gedient.

Wer mehr zum Thema wissen will, dem empfehle ich das Buch «Kooperatives und konsensuales Verwaltungshandeln» – notabene von einer Mitarbeiterin von mir, Patricia Kaiser, verfasst.

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