Glass-Steagall-Act – schon mal gehört? Das Gesetz, dessen Namen auf Senator Carter Glass und den Abgeordneten Henry B. Steagall zurückgeht, trat 1933 als Antwort auf die grosse Depression und den Börsencrash von 1929 in Kraft. Es verbot den US-Banken, mit Wertschriften zu handeln, wenn sie gleichzeitig Spargelder entgegennehmen.
Im Verlauf der Jahre wurde das sogenannte Trennbankensystem mehr und mehr aufgeweicht, bis es Präsident Bill Clinton endgültig beerdigte. Die Konsequenz davon erlebten wir ab 2007 mit der grössten Finanzkrise seit der grossen Depression.
Ein Trennbankensystem war im Nachgang zur UBS-Rettung auch hierzulande ein Thema. Im Rahmen der Grossbankenregulierung «Too big to fail», die von der damaligen Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf im Schnellzugstempo durchs Parlament gepeitscht wurde, forderten insbesondere Vertreter der SP und der SVP, dass sich die Grossbanken vom Investmentbanking trennen müssen.
Unvergesslich eine Medienkonferenz von 2009, bei der SVP-Vordenker Christoph Blocher, SP-Präsident Christian Levrat und Swatch-Gründer Nicolas Hayek gemeinsam die Forderung formulierten, den Grossbanken die Flügel zu stutzen.
Dumm nur, dass sie sich nicht auf ein gemeinsames Vorgehen zu einigen vermochten, obschon sie eigentlich das gleiche Endziel verfolgten: die Abspaltung des Investmentbankings. Es kam nicht so weit: Stattdessen sollten die Grossbanken ihr Eigenkapital aufstocken und Notfallpläne errichten, um bei Fehlspekulationen im Investmentbanking wenigstens das Schweizer Geschäft zu retten, das eben für die Schweizer Wirtschaft «too big to fail» ist.
Natürlich kann man jetzt den Finger auf all die CS-Oberen zeigen, die trotz Milliardenverlusten üppig Boni kassierten. Hat jemand etwas anderes erwartet? Haben wir nicht alle gewusst, dass man im Investmentbanking sehr viel Geld verdienen, aber auch sehr viel Geld verlieren kann, so viele Milliarden Franken, dass eine Bank daran zerbrechen kann? Sind nicht auch die lauthals aufschreienden Politikerinnen und Politiker in Bundesbern schuld daran, dass sie ein untaugliches «Too-big-to-fail»- Gesetz verabschiedet haben?
«Es wird langsam unheimlich, zwei globale Bankenmonster im Land zu wissen, für deren mangelhafte Kontrollen wir womöglich die Zeche bezahlen müssen.» Dieser Satz war schon am 26. Januar 2008 in der «Berner Zeitung» zu lesen, nachdem ein Händler der zweitgrössten französischen Bank, der Société Générale, im Handstreich seine Arbeitgeberin um 8 Milliarden Franken erleichtert hatte. Das war notabene vor der Rettung der UBS.
Und jetzt? Jetzt haben wir nicht mehr zwei Bankenmonster, sondern nur noch eines: «Ein Zombie ist weg, doch ein Monster entsteht», kommentierte die NZZ. Monster bilden Risiken. Das wissen wir. Die heute gültige «Too big to fail»-Gesetzgebung bringts nicht. Auch das wissen wir. Ob Bundesbern wenigstens diesmal die richtigen Konsequenzen zieht? Die Hoffnung stirbt zuletzt.