Der Präsident der Schweizer Bischofskonferenz hat ein Glaubwürdigkeitsproblem. Denn obwohl Felix Gmür für einen Bischof vergleichsweise jung ist, hat er den Missbrauchskomplex nicht verstanden. Als er 2011 vom Übergriff eines Priesters auf einen Minderjährigen erfuhr, unternahm er nichts. Dabei regelt das Kirchenrecht seit 2001: Übergriffe auf Minderjährige müssen nach Rom gemeldet werden. Punkt.
Gmürs Versagen folgt einem Muster. 2019 sorgte ein «Fussmassage-Priester» für Schlagzeilen. Ein Geistlicher, der einen Jugendlichen massiert und dafür einen Strafbefehl kassiert hatte, sollte Pfarrer von Riehen werden. Auch da reagierte Gmür erst auf medialen Druck. Und kürzlich enthüllte der «Beobachter», dass Gmür einen weiteren Missbrauchsfall nicht nach Rom gemeldet hat – und erst auf medialen Druck hin tätig wurde.
Ähnlich reagierte Gmür letzte Woche: Obwohl er seit Ende Mai über die Vorwürfe gegen ranghohe Kleriker in der Schweiz informiert war, wandte sich die von ihm geleitete Bischofskonferenz erst nach Recherchen von SonntagsBlick an die Polizei.
Gmür hat auch versäumt, seine Bischofskollegen von Standards in der Präventionsarbeit zu überzeugen. Noch immer gibt es in der katholischen Kirche der Schweiz kein systematisches Monitoring und keine Kontrollpersonen, die Auflagen prüfen.
Bischof Felix Gmür ist zwar nur einer von vielen, die das Thema nicht ernst genug genommen haben. Als Präsident der Schweizer Bischofskonferenz aber hat er jede Vorbildfunktion vermissen lassen – er sollte zurücktreten.