Auch in der Schweiz versuchen die Menschen, sich vor dem Coronavirus zu schützen. Mit Desinfektionsmitteln und -tüchern, Masken und Handschuhen. Aber wo landen all diese Einwegprodukte? Hoffentlich im Abfall. Doch leider nicht immer.
«Ja, wir befürchten mehr Abfall, vor allem mehr Plastikmüll überall», sagt Philipp Rohrer, Fachmann für Einweg und Plastik bei Greenpeace. Im Moment gäbe es in der Schweiz noch keine Bilder von schwimmenden Masken in Gewässern – «hier trägt jedoch kaum jemand eine Maske». Rohrer fragt sich aber: Was würde passieren, wenn plötzlich Maskenpflicht herrschen würde? «Vermutlich steckt dann nicht jeder, z.B. nach einer Fahrt in einer Bergbahn, die benutzte Maske in den Wanderrucksack.»
Fliegende Masken
Das Problem hat sogar die unbewohnten Soko-Inseln erreicht: Wenige Seemeilen vor Hongkong fand Gary Stokes von der Naturschutzgruppe OceansAsia bei drei Strandbesuchen rund 100 angespülte Masken, erzählte er dem Nachrichtenportal DW.com.
«Wir haben noch nie so viele Masken an so einem abgelegenen Ort gesehen», sagt Stokes. Er vermutet, sie seien aus dem nahen China oder Hongkong angeschwemmt worden. «Als wir sie fanden, war es nur sechs bis acht Wochen her, dass Menschen anfingen, Masken zu tragen.»
Wenn Masken auf die Strasse geworfen werden und es anschliessend regnet, landen diese rasch in den Gewässern und so im Meer. Und selbst, wenn sie im Müll landen, sind diese so leicht, dass sie von einem Windstoss weggeblasen werden können.
Mehrweg verboten – warum?
Den Café holen im Mehrwegbecher? «Aktuell an vielen Orten nicht möglich», sagt Rohrer. Oft werde mit «aus Hygienegründen» argumentiert. Dabei gebe es keine Studie, die zeige, dass Einwegprodukte sicherer vor einer Ansteckung schützen würden als Mehrweg. «Das ist mehr so ein Gefühl, dass diese sauberer seien», meint Rohrer.
Im Offenverkauf bei den Grossverteilern darf man weiterhin mit dem Gemüsesäckli einkaufen. Aber auf einigen Wochenmärkten nicht mehr. «Schade, dass wir Erreichtes rückgängig machen», ärgert sich Rohrer.
Befristete Erleichterungen im Umweltbereich
Der Bundesrat hat am 5. Juni im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie in einer befristeten Verordnung Erleichterungen im Umweltrecht beschlossen. Sie betreffen den Gewässerschutz, Lenkungsabgabe auf flüchtige organische Verbindungen, Luftreinhaltung und das Thermopapier. Gehen auch hier die wirtschaftlichen Interessen vor, und die Umwelt muss hinten anstehen?
«Das trifft in dieser Pauschalität nicht zu», so Rebekka Reichlin, Leiterin Sektion Medien beim Bundesamt für Umwelt, zu BLICK. So sei den Erläuterungen zu entnehmen, dass verschiedene Massnahmen, wie das Hinausschieben des Verwendungsverbots für Thermopapiere mit Bisphenolen, keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt habe. Beim Aussetzen des Dampfdruck-Höchstwerts für Benzin sei die dadurch verursachte Mehrbelastung aufgrund der Befristung der Massnahmen für die Umwelt gering.