Ursachen, Risikogebiete, Versicherung
Alles, was ihr über Hochwasser wissen müsst

In den letzten Jahren gab es in der Schweiz auffällig viele Extremwetterlagen und Hochwasser. Als wahrscheinliche Folge des Klimawandels fühlen wir uns Wasser gegenüber ziemlich machtlos. Wie können wir Hochwasserschutz gewährleisten?
Publiziert: 05.07.2022 um 10:42 Uhr
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Aktualisiert: 05.07.2022 um 11:01 Uhr
Hochwasser ist in der Schweiz die akuteste Naturgefahr.
Foto: Getty Images

In der Schweiz gilt Hochwasser als die grösste Naturgefahr. Durchschnittlich richten Hochwasser jedes Jahr Schäden im Wert von 300 Millionen Franken an. Im Hochwasserjahr 2005, welches sechs Todesopfer forderte, beliefen sich die Schäden auf rund drei Milliarden Franken. Rund 1,1 Millionen Menschen in der Schweiz leben in Risikogebieten; 270'000 Gebäude mit einem Neuwert von rund 480 Milliarden Franken sind davon betroffen.

Bei der Analyse allfälliger Risikogebiete sind Betroffenheit und Gefährdung die gängigen Kriterien: Die meisten Leute und Gebäude sind im Alpenbogen (Wallis, Nidwalden, St. Galler Rheintal) von Hochwassern betroffen. Stark gefährdet ist das Mittelland und die Städte (vor allem Zürich, aber auch St. Gallen, Biel oder Luzern). Besonders betroffen - sowohl in Bezug auf den Anteil betroffener sowie auf Anzahl gefährdeter Personen - sind das Rhonetal (VS), die Region Interlaken, die Region um den Vierwaldstättersee, die Linthebene (GL, SG, SZ) und das St. Galler Rheintal.

Hochwasserschutz durch Renaturierung

Zu Beginn des 19. Jahrhunderts waren kanalisierte Flussläufe Ausdruck einer Ingenieurbaukunst, die sich dadurch auszeichnete, dass sie in der Lage war, die Natur zu bändigen. Die Revision des Wasserschutzgesetzes durch den Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Lebendiges Wasser» sah 2011 die Renaturierung von Flussläufen vor - u.a. mit der Begründung des verbesserten Hochwasserschutzes. Lanciert und befürwortet wurde der Gegenvorschlag durch von Naturschutz- und Fischereiverbänden. Gerade wird die Umsetzung der Vorlage wieder zum Politikum: Lobbyisten der Agrarindustrie blockieren die Umsetzung, da ihnen die dünger- und giftfreien Grenzbereiche an den Flussufern ein Dorn im Auge sind.

Der Hochwasserschutz beinhaltet ein umfassendes Risikomanagement. Dazu gehört, dass gefährdete Gebiete nicht überbaut werden und Gewässer genügend Freiräume haben. Ist dies nicht der Fall, müssen bauliche Massnahmen ergriffen werden, um einen besseren Schutz zu gewährleisten.

Effektive Massnahmen zur Schadensbegrenzung

Die Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL) untersucht seit mehr als 40 Jahren steile Gebirgsbäche und andere Indikatoren mit eigenen Messsystemen. Die Schneeschmelze kann ein wichtiger Faktor bei der Entstehung von Hochwassern sein, weshalb die WSL einen operationellen schneehydrologischen Dienst betreibt, mit Hilfe dessen analysiert werden kann, wo wie viel Schnee liegt und wie viel Schnee schmelzen wird. Neben Schneeschmelze sind lange Dauerregen und kurzzeitige Starkniederschläge Ursachen für Hochwasser.

Neben der WSL gibt es die Hompage www.naturgefahren.ch, die von der Schweizerischen Eidgenossenschaft betrieben wird. Darauf findet man eine Karte, die auf alle Naturgefahren hinweist und die Gefahren- bzw. Risikostufe mit Hilfe verschiedener Messdaten in fünf Gefahrenstufen klassifiziert. Die Prognosen sind dabei auf Wetterdaten und Daten zur Schneeschmelze angewiesen.

Hochwasserschäden - wer bezahlt?

2013 wurde das «Mobiliar Lab für Naturrisiken» an der Universität Bern gegründet. Dabei handelt es sich um eine Zusammenarbeit zwischen der Mobiliar Versicherung und Oeschger-Zentrum (OCCR) der Universität Bern. Im Rahmen des Projekts wird zu Naturgefahren in der Schweiz geforscht: Die darin erschienen Publikationen und Visualisierungsprogramme setzen sich zu einem Grossteil mit Hochwasser auseinander. Es liegt im Interesse der Versicherungen, anhand wissenschaftlicher Einschätzungen Prämien zu berechnen und dabei Risikofaktoren zu berücksichtigen.

Für Schäden am Gebäude ist die Gebäudeversicherung zuständig. Diese ist in allen Kantonen ausser Tessin, Genf, Wallis sowie in Teilen von Appenzell Innerrhoden obligatorisch. Für Schäden am Mobiliar kommt die Hausratsversicherung auf, falls eine solche abgeschlossen wurde - denn diese ist freiwillig. Zudem sollte man darauf achten, dass die Versicherung dem tatsächlichen Wert von Hab und Gut entspricht, damit die Versicherung im Fall von höheren Schäden keine Leistungskürzungen vornehmen kann.


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