«Ich will Trump nicht blamieren»
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Sein Corona-Mann packt aus:«Ich will Trump nicht blamieren»

Corona-Krise
Zürcher Weltenbummler stecken in den USA fest

Seit bald sechs Jahren sind die Zürcher Pamela Hutter-Bianchini (33) und Andreas Hutter (41) mit Hündin Kalea im umgebauten VW-Bus auf dem amerikanischen Kontinent auf Abenteuerreise. Die Corona-Krise zwingt sie jetzt, in Los Angeles auszuharren.
Publiziert: 23.03.2020 um 11:45 Uhr
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Aktualisiert: 09.07.2020 um 09:34 Uhr
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Andreas Hutter bei den Reparaturarbeiten am Aufstelldach. Die bald sechs Jahre dauernde Weltreise in allen Klimazonen habe dem Dach des VW-Bus innen wie aussen ziemlich zugesetzt.
Foto: zVg
Corine Turrini Flury

Sie sind seit sechs Jahren im VW-Bus unterwegs und reisen aktuell durch Amerika. Die Zürcher Weltenbummler Andreas Hutter (41) und Ehefrau Pamela Hutter-Bianchini (33) planten, über San Francisco und Los Angeles in Richtung Mexiko zu fahren. Die Corona-Krise hat aber auch ihnen einen Strich durch die Rechnung gemacht. Sie sitzen bis auf Weiteres in Burbank im Bundesstaat Kalifornien fest, wie sie BLICK erzählen. «Uns geht es gut. Wir sind mit unserer Hündin Kalea bei langjährigen Freunden untergekommen und dürfen vorläufig ihr Gästezimmer bewohnen», erzählt Andreas Hutter.

Davor war das Paar in Seattle bei Freunden, um ihren Bus wieder in Schuss zu bringen, bevor sie Richtung Süden fuhren. «Das Aufstelldach des VW-Busses musste komplett renoviert werden. Unsere bald sechs Jahre dauernde Weltreise in allen Klimazonen hat dem Dach innen wie aussen ziemlich zugesetzt», so der Zürcher.

Nach einigen Wochen in Seattle ging es Ende Februar weiter Richtung Süden. «Zu diesem Zeitpunkt hörten wir vom Coronavirus in China und kurz darauf in Italien. In den USA war das aber noch kaum ein Thema» sagt Pamela Hutter-Bianchini. Von den ersten Coronavirus-Fällen im Staate Washington haben die Zürcher dann erst in San Francisco erfahren.

Verschärfte Lage innert kürzester Zeit

Auf dem weiteren Weg nach Los Angeles überdachten die Zürcher ihre Reisepläne gründlich und haben auch eine Heimreise in die Schweiz in Betracht gezogen. Von ihren Freunden in Mexiko haben sie zudem erfahren, dass das Coronavirus auch dort angekommen ist.

Damit war das Ziel Mexiko erledigt. Mittlerweile sind die Grenzen dort auch zu. Innert einer Woche habe sich die Corona-Situation in den USA enorm verschärft, Präsident Trump habe die Lage zu lang verharmlost, erklären die Zürcher.

«Eine sofortige Heimreise war für uns mit Hund und Bus nicht einfach möglich. Für die Verschiffung müssen wir persönlich vor Ort sein. Wir konnten daher nicht einfach in ein Flugzeug steigen und rechtzeitig abreisen», sagt Andreas Hutter.

Kontakt mit EDA

Hutters haben sich beim Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) gemeldet und sich beraten lassen. Nicht zuletzt, weil ihr Visum für die USA am Dienstag ausläuft. Das Zürcher Paar hat darauf eine Güterabwägung vorgenommen und sich entschlossen, in den USA bei seinen Freunden zu bleiben.

«Es gibt dringendere Fälle von Schweizerinnen und Schweizer, wie beispielsweise Gestrandete aus Südamerika, welche die letzten Rückflüge brauchen. Wir gehören nicht zu einer Risikogruppe, schützen uns, halten Abstand und bleiben zu Hause bei unseren Freunden. Hier fühlen wir uns ziemlich sicher und müssen eben warten, bis sich die Lage beruhigt hat», so Pamela Hutter.

Schlangen vor den Waffen-Shops

Für das Ehepaar steht die Gesundheit an erster Stelle. Alles andere werden sie später regeln. Nur für kurze Einkäufe in den nahen Geschäften oder für eine kurze Hunderunde geht das Paar noch aus dem Haus.

«In den Läden ist die Situation wohl ähnlich wie in der Schweiz. Es gibt einiges, was inzwischen fehlt. Wir haben aber alles, was wir brauchen.» Was den Schweizern aber mehr Sorgen macht als das Coronavirus, sind die zunehmenden Waffenkäufe in den USA. Die Ehefrau: «Die Schlangen vor den Waffengeschäften, das macht uns schon ein mulmiges Gefühl.»

Coronavirus

Das Coronavirus beschäftigt aktuell die ganze Welt und täglich gibt es neue Entwicklungen. Alle aktuellen Informationen rund ums Thema gibt es im Coronavirus-Ticker.

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Massnahmen gegen Coronavirus

Der Bundesrat stuft am 16. März die Situation in der Schweiz neu als ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz ein. Sie erlaubt dem Bundesrat, in allen Kantonen einheitliche Massnahmen anzuordnen. Zuvor hat er die Kantone über diesen Schritt informiert. Ab dem 17. März um Mitternacht gelten folgende Regeln:

  • Öffentliche und private Veranstaltungen sind verboten.
  • Alle Läden, Restaurants und Bars werden bis mindestens am 26. April 2020 geschlossen.
  • Dasselbe gilt für Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzert- und Theaterhäuser, Sportzentren, Schwimmbäder und Skigebiete werden geschlossen. Ebenso werden Betriebe geschlossen, in denen das
    Abstand halten nicht eingehalten werden kann, wie Coiffeursalons oder Kosmetikstudios.
  • Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittelläden und die Gesundheitseinrichtungen.
  • Die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Lebensmitteln, Medikamenten und Waren des täglichen Gebrauchs ist sichergestellt: Es sind genügend Vorräte angelegt.
  • Lebensmittelläden, Take-aways, Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten und Apotheken bleiben geöffnet, ebenso Tankstellen, Bahnhöfe, Banken, Poststellen, Hotels, die öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen.
  • Auch Werkstätten für Transportmittel können geöffnet bleiben.
  • Die Einreise in die Schweiz wird drastisch eingeschränkt, dazu werden Grenzkontrollen eingeführt.
  • Zur Unterstützung der Kantone in den Spitälern, bei der Logistik und im Sicherheitsbereich hat der Bundesrat den Einsatz von bis zu 8000 Armeeangehörigen bewilligt. Auch der Zivilschutz wird aufgeboten.
  • Bundesrat appelliert weiterhin an alle Bürger: «Abstand halten kann Leben retten!»
  • Der Bundesrat verzichtet vorerst auf eine allgemeine Ausgangssperre. Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, hat er aber die Kontaktregeln verschärft. Gruppen über fünf Personen drohen Bussen von 100 Franken pro Person.
  • Die Arbeitgeber im Baugewerbe und in der Industrie werden zudem verpflichtet, die Empfehlungen des Bundes zur Hygiene und zum Abstandhalten einzuhalten. Betriebe, die sich nicht daran halten, sollen geschlossen werden.
  • Die Wirtschaft bekommt mehr Geld: Mit 32 Milliarden Franken beschliesst der Bundesrat wohl das grösste Konjunkturpaket der Schweizer Geschichte. Insgesamt stehen über 40 Milliarden Franken zur Verfügung.
  • Die Bewilligungsdauer von Kurzarbeit wird von 3 auf 6 Monate verlängert. Damit kann die Anzahl Gesuche minimiert und somit das Bewilligungsverfahren beschleunigt werden. Die Frist zur Voranmeldung für Kurzarbeit wird gänzlich aufgehoben.

  • Bei der Stellenmeldepflicht werden alle damit verbundenen Aufgaben und Pflichten für Arbeitgeber und die öffentliche Arbeitsvermittlung vorübergehend aufgehoben. Damit werden die Rekrutierungsprozesse beispielsweise für medizinisches Personal, die Pharmabranche, die Landwirtschaft oder die Logistik erleichtert.

  • Bei der Arbeitslosenversicherung wird auf das Einreichen des Nachweises von Arbeitsbemühungen verzichtet. Die versicherte Person muss den Nachweis der Arbeitsbemühungen aber spätestens einen Monat nach Ablauf der COVID-19-Verordnung 2 nachreichen.

  • Um Aussteuerungen zu vermeiden, erhalten alle anspruchsberechtigten Personen maximal 120 zusätzliche Taggelder.

  • Arbeitgeber dürfen für die Bezahlung der Arbeitnehmerbeiträge an die berufliche Vorsorge vorübergehend die von ihnen geäufneten Arbeitgeberbeitragsreserven verwenden. Diese Massnahme soll es den Arbeitgebern erleichtern, Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Für die Arbeitnehmenden hat die Massnahme keine Auswirkungen.

  • Der Bundesrat hat zudem beschlossen, eine Bewilligungspflicht für die Ausfuhr von medizinischer Schutzausrüstung einzuführen.

Der Bundesrat stuft am 16. März die Situation in der Schweiz neu als ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz ein. Sie erlaubt dem Bundesrat, in allen Kantonen einheitliche Massnahmen anzuordnen. Zuvor hat er die Kantone über diesen Schritt informiert. Ab dem 17. März um Mitternacht gelten folgende Regeln:

  • Öffentliche und private Veranstaltungen sind verboten.
  • Alle Läden, Restaurants und Bars werden bis mindestens am 26. April 2020 geschlossen.
  • Dasselbe gilt für Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzert- und Theaterhäuser, Sportzentren, Schwimmbäder und Skigebiete werden geschlossen. Ebenso werden Betriebe geschlossen, in denen das
    Abstand halten nicht eingehalten werden kann, wie Coiffeursalons oder Kosmetikstudios.
  • Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittelläden und die Gesundheitseinrichtungen.
  • Die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Lebensmitteln, Medikamenten und Waren des täglichen Gebrauchs ist sichergestellt: Es sind genügend Vorräte angelegt.
  • Lebensmittelläden, Take-aways, Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten und Apotheken bleiben geöffnet, ebenso Tankstellen, Bahnhöfe, Banken, Poststellen, Hotels, die öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen.
  • Auch Werkstätten für Transportmittel können geöffnet bleiben.
  • Die Einreise in die Schweiz wird drastisch eingeschränkt, dazu werden Grenzkontrollen eingeführt.
  • Zur Unterstützung der Kantone in den Spitälern, bei der Logistik und im Sicherheitsbereich hat der Bundesrat den Einsatz von bis zu 8000 Armeeangehörigen bewilligt. Auch der Zivilschutz wird aufgeboten.
  • Bundesrat appelliert weiterhin an alle Bürger: «Abstand halten kann Leben retten!»
  • Der Bundesrat verzichtet vorerst auf eine allgemeine Ausgangssperre. Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, hat er aber die Kontaktregeln verschärft. Gruppen über fünf Personen drohen Bussen von 100 Franken pro Person.
  • Die Arbeitgeber im Baugewerbe und in der Industrie werden zudem verpflichtet, die Empfehlungen des Bundes zur Hygiene und zum Abstandhalten einzuhalten. Betriebe, die sich nicht daran halten, sollen geschlossen werden.
  • Die Wirtschaft bekommt mehr Geld: Mit 32 Milliarden Franken beschliesst der Bundesrat wohl das grösste Konjunkturpaket der Schweizer Geschichte. Insgesamt stehen über 40 Milliarden Franken zur Verfügung.
  • Die Bewilligungsdauer von Kurzarbeit wird von 3 auf 6 Monate verlängert. Damit kann die Anzahl Gesuche minimiert und somit das Bewilligungsverfahren beschleunigt werden. Die Frist zur Voranmeldung für Kurzarbeit wird gänzlich aufgehoben.

  • Bei der Stellenmeldepflicht werden alle damit verbundenen Aufgaben und Pflichten für Arbeitgeber und die öffentliche Arbeitsvermittlung vorübergehend aufgehoben. Damit werden die Rekrutierungsprozesse beispielsweise für medizinisches Personal, die Pharmabranche, die Landwirtschaft oder die Logistik erleichtert.

  • Bei der Arbeitslosenversicherung wird auf das Einreichen des Nachweises von Arbeitsbemühungen verzichtet. Die versicherte Person muss den Nachweis der Arbeitsbemühungen aber spätestens einen Monat nach Ablauf der COVID-19-Verordnung 2 nachreichen.

  • Um Aussteuerungen zu vermeiden, erhalten alle anspruchsberechtigten Personen maximal 120 zusätzliche Taggelder.

  • Arbeitgeber dürfen für die Bezahlung der Arbeitnehmerbeiträge an die berufliche Vorsorge vorübergehend die von ihnen geäufneten Arbeitgeberbeitragsreserven verwenden. Diese Massnahme soll es den Arbeitgebern erleichtern, Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Für die Arbeitnehmenden hat die Massnahme keine Auswirkungen.

  • Der Bundesrat hat zudem beschlossen, eine Bewilligungspflicht für die Ausfuhr von medizinischer Schutzausrüstung einzuführen.

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