Mit einem restaurierten T3-Büssli ans Meer fahren, oder mit einem modernen Wohnmobil eine Rundreise in Skandinavien machen? Campingferien sind seit der Pandemie noch beliebter als zuvor. In der Schweiz gibt es immer mehr Anbieter, die übers Internet Campervans und Wohnmobile vermieten. Doch das Risiko, dabei von versteckten Kosten überrascht zu werden, ist nicht zu unterschätzen. Jürg Reinhard (60), Projektleiter Test und Technik beim TCS, erklärt, auf welche vier Punkte die Mieter besonders achten sollten.
Kilometerlimit
Es gibt Anbieter, bei denen die Kilometerzahl mit etwa 100 oder 200 Kilometern pro bezahlter Mietnacht begrenzt ist. Wer bei der Rückgabe des Campers insgesamt mehr Kilometer zurückgelegt hat, als in der regulären Mietgebühr inbegriffen ist, muss je nach Strecke mehrere Hundert Franken draufzahlen. Wie viel ein Anbieter pro Kilometer für den Service und den Wertverlust des Fahrzeugs verlangt, hängt gemäss Reinhard vom Verkaufspreis des Fahrzeugs ab. «Es ist wichtig, dass man vor der Abreise die Angaben zu den Kilometerkosten prüft», sagt er. Oft seien sie in den allgemeinen Geschäftsbedingungen zu finden, die man vor lauter Vorfreude auf die Ferien möglicherweise nur überfliege. Unbegrenzt sei die Kilometeranzahl meist bei grösseren Anbietern, fügt der Experte an.
Zuladung
Mit dem Führerausweis der Kategorie B darf man Fahrzeuge bis höchstens 3,5 Tonnen fahren – inklusive Gepäck und Reisende. «Viele unterschätzen, wie schnell sich das Gewicht summiert», sagt Reinhard. Bei einem Camper, der 3,4 Tonnen wiegt, könne es mit mehreren Personen, Gepäckstücken und Bikes schnell eng werden. Wer mit Überlast kontrolliert werde, müsse mit happigen Bussen rechnen. Wichtig zu wissen: «Das Leergewicht des Campers im Fahrzeugausweis ist oft nicht aussagekräftig», sagt der Experte. Denn je nach Anbieter sei das Gewicht einer eingebauten Markise oder stärkeren Federung dort nicht inbegriffen. Falls der Anbieter das aktuelle Gewicht nicht genau nennen könne, sei es sinnvoll, den Camper vor der Abreise zu wiegen. Hier findest du sämtliche Camper-Waagen in der Schweiz.
Versicherungen
Neben der Haftpflichtversicherung sollte man beim Mieten eines Campers gemäss Reinhard unbedingt auf eine Vollkaskoversicherung achten. Diese sei in der Regel in den Mietgebühren inbegriffen. Aber: «Entscheidend ist, zu welchen Bedingungen.» Manche Vermieter würden ein zusätzliches Geschäft machen, in dem sie den Selbstbehalt bei 5000 Franken ansetzen anstatt bei 1000 Franken. Oder sie schliessen Glas- und Reifenschäden von der Vollkaskoversicherung aus. Deshalb rät der Experte, immer zu fragen, wie hoch der Selbstbehalt ist und welche Schäden von der Vollkaskoversicherung ausgeschlossen sind. Ausserdem sei es sinnvoll, einen Versicherungsschutz für den Fall einer Panne abzuschliessen, damit das Fahrzeug und die Kosten für eine Übernachtung oder die Rückführung nach Hause gedeckt seien.
Reinigung
Manche Vermieter verlangen bei der Rückgabe für das Entleeren der Toilette und die Reinigung des Fahrzeugs eine Gebühr von mehreren Hundert Franken. Reinhard: «Man soll sich in jedem Fall über zusätzliche Reinigungskosten informieren.» Das Grau- und Schwarzwasser können die Mieter in den meisten Fällen direkt in den dafür vorgesehenen Stationen auf einem Campingplatz entleeren, oder auf einer Raststätte, die solche Entsorgungsstationen hat. Der Innenraum des Campers sollten die Mieter gemäss Experte selbst reinigen, aber um die Aussenreinigung kümmert sich grösstenteils der Vermieter – sofern es sich um eine normale Verschmutzung handelt.