Zu warme Weine, geizige Wirte
Das musst du dir im Restaurant nicht gefallen lassen

Warmer Weisswein, abgestandener Schaumwein, falsche Weingläser oder Korkgeschmack: Diese Dinge kannst du im Restaurant ungeniert beanstanden.
Publiziert: 29.03.2024 um 10:00 Uhr
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Aktualisiert: 29.03.2024 um 18:04 Uhr
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Foto: Shutterstock
Nicolas Greinacher

Der Verkauf von Wein bringt den Wirten in Hotels, Bars oder Restaurants höhere Margen als das Essen. Für ein Glas oder eine ganze Flasche Wein zahlt man als Gast in der Regel zwei bis dreimal so viel, wie wenn man den Wein im Fachhandel kaufen würde. Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden, da gastronomische Betriebe hohe Mieten oder Personalkosten abdecken müssen.

Leider verleitet das den ein oder anderen Betrieb, den Gewinn beim Wein auf Kosten des Gastes zu optimieren. Das mag aus betriebswirtschaftlicher Sicht Sinn machen, aus der Perspektive des Gastes ist es jedoch ziemlich unanständig. Hier erfährst du, was du dir als zahlender Gast auf keinen Fall gefallen lassen musst.

Weine im Offenausschank

Trockene Weissweine mit einem schlanken Körper, wie zum Beispiel Chasselas vom Genfersee, schmecken bei einer Serviertemperatur von sieben bis zehn Grad Celsius am besten. Zu warm serviert, verlieren die Weine ihre Frische. Ist der Wein zu warm, solltest du dich unbedingt beim Personal melden.

Bei Weinen im Offenausschank fragst du am besten, ob du den Wein vorher kurz probieren kannst. So beurteilst du, ob dir der Wein überhaupt schmeckt und ob er richtig temperiert ist. Bei Schaumweinen im Offenausschank ist dies umso wichtiger, da zu lange geöffnete Flaschen nur noch wenig Kohlensäure haben und leblos wirken.

Schmeckt der Wein, kann dir die Bedienung gleich vor deinen Augen einschenken und du kannst dir sicher sein, was du da genau im Glas hast. Mir ist es als Gast in einem Restaurant nie wohl, wenn sich das Personal nach einer Offenwein-Bestellung vom Tisch entfernt und dann mit einem gefüllten Glas zurückkommt.

Fehlerhafte Weine oder falsche Gläser

Seriöse Weinhändlerinnen und Weinhändler nehmen Weine mit Korkgeschmack in der Regel zurück und erstatten eine Gutschrift, wenn es sich nicht gerade um teure Raritäten-Weine handelt. Als Gast musst du somit kein schlechtes Gewissen haben, einen Wein zurückzuweisen, wenn er fehlerhaft, also zum Beispiel nach Kork riecht.

Wenn der Wein einen stechenden Nagellackentfernergeruch hat oder penetrant nach nassem Karton riecht, kann dich niemand dazu zwingen, den Wein zu trinken. Du bezahlst für qualitativ einwandfreien Wein, alles andere musst du nicht hinnehmen.

Wenn du bei einem gediegenen Abendessen eine edle Flasche Rotwein bestellst, kannst du ungeniert nach einer Karaffe oder nach geeigneten Rotweingläsern fragen. Die meisten Restaurants haben für Rotweine passende, etwas grössere Gläser als für Weissweine. Die Gläser auf dem Tisch zu wechseln oder eine Karaffe aus dem Schrank zu holen bedeutet für das Personal zwar mehr Arbeit, aber keinen Mehraufwand.

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