Auf einen Blick
- Angebrochene Weinflaschen können in Schweizer Restaurants mit nach Hause genommen werden
- In gehobenen Restaurants ist die Mitnahme möglicherweise weniger gern gesehen
- In den USA gibt es Gesetze wie Cork & Carry zur Förderung dieser Praxis
Ein heiterer Abend in der Pizzeria um die Ecke, ein edler Chianti im Glas – doch die Flasche ist nicht ganz leer, als die Rechnung kommt. Noch schnell austrinken oder im Restaurant zurücklassen? Dabei gäbe es noch eine dritte Möglichkeit, an die viele gar nicht erst denken.
Warum die Flasche nicht einfach mit nach Hause nehmen und den Wein an einem der folgenden Tage in Ruhe zu Ende geniessen? Rechtlich spricht in der Schweiz nichts dagegen. Gekauft ist gekauft, und sobald die Flasche serviert wurde, gehört ihr Inhalt dem Gast. Das Gastgewerbe unterliegt dem sogenannten Eigentumsübergang – das gilt auch für bereits geöffnete Weinflaschen.
Angebrochener Wein im Restaurant
Trotzdem gibt es Unterschiede. In gehobenen Restaurants sieht man es womöglich nicht gerne, wenn Gäste mit einer angebrochenen Flasche in Richtung Ausgang schlendern. Manche Betriebe argumentieren mit Qualitätsgründen – offener Wein könnte schneller kippen. In vielen Lokalen ist es jedoch längst üblich, die Mitnahme zu ermöglichen, oft sogar mit einem praktischen Korken.
In anderen Ländern ist das längst Standard. In den USA etwa gibt es Gesetze wie Cork & Carry oder Merlot to Go, die Restaurants sogar ermutigen, Gästen ihre angefangenen Flaschen mitzugeben – allerdings oft mit der Auflage, dass sie im Auto ausser Reichweite des Fahrers verstaut werden. Wer sich unsicher ist, fragt am besten einfach nach. Die meisten Restaurants haben mit einer höflichen Bitte kein Problem. Schliesslich wäre es schade, den Wein einfach stehenzulassen.