Bundesgericht hat entschieden
Individuelle Änderungen von Markenartikeln bedingt zulässig
Ein Genfer Uhren-Atelier hat in einem Streit mit dem Hersteller Rolex vor Bundesgericht einen Teilsieg errungen. Das Gericht zeigte in seinem Grundsatzurteil auf, unter welchen Bedingungen Markenartikel verändert werden dürfen, ohne gegen das Markenrecht zu verstossen.
01.02.2024, 13:21 Uhr